Kommentar:Sinnvoll, aber bitte maßvoll

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Die Beitragssatzung zum Straßenausbau ist wichtig, aber sie muss gerecht, transparent und leicht verständlich sein

Von Martin Mühlfenzl

Volker Pispers, der große Kabarettist und Zyniker, hat einst gesagt, die Steuern in diesem Land müssten nicht gesenkt werden. Sie müssen bezahlt werden. Hinzu gefügt hat er, dass sich alle Probleme erledigen würden, wenn die FDP bereit wäre, ihre Mitglieder ein halbes Jahr von der Steuerhinterziehung abzuhalten. Das nur am Rande. Mit der Straßenausbaubeitragssatzung verhält es sich ähnlich, wenn auch ein wenig anders: Sie muss ebenfalls bezahlt, allerdings auch gesenkt werden.

Wenn Bürger urplötzlich mit einem Bescheid über mehrere tausend Euro konfrontiert werden, die in Straßenbaumaßnahmen vor ihrer Haustür fließen sollen, sind Ärger und Wut programmiert. Und auch verständlich und gerechtfertigt. Denn der Staat - in diesem Fall die gesetzlich zum Erlass einer solchen Satzung verpflichtete Kommune - darf seine Bürger nicht über Gebühr belasten; wer seinen Bürgern aber Rechnungen zwischen 4000 und 10 000 Euro für die Sanierung in den Briefkasten wirft, darf sich nicht über bitterböse Antworten wundern. Wer nun glaubt, er könne und dürfe sich seiner Verantwortung als Bürger gänzlich entziehen, liegt ebenfalls komplett daneben. Die Straßenausbaubeitragssatzung funktioniert eben wie ein Steuergesetz. Mit ihr sollen sich die Bürger an den staatlichen Pflichtaufgaben beteiligen, die ihnen selbst zugute kommen. Und wer, wenn nicht der Anlieger selbst, sollte sich am Ausbau und der Sanierung der Straße finanziell beteiligen? Er ist schließlich derjenige, der sie nutzt und davon profitiert, dass er nicht mehr über Schlaglöcher rumpeln muss.

Wenn sich der Staat allerdings Ärger und Wut seiner Bürger ersparen will, muss er ihm dies auch so erklären. Er hat die Pflicht, eine gerechte, transparente und leicht verständliche Satzung zu erlassen, die jeden Bürger gleich behandelt. Unabhängig davon, in welcher Straße er wohnt. Und der Staat muss Beträge festlegen, die dem Bürger die Zweifel nehmen, er werde übervorteilt. Dann beteiligt sich dieser auch am Gemeinwohl - und zahlt seine Steuern.

© SZ vom 04.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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