Kommentar:Endgültig verrannt

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Rüdiger Zwarg attackiert den Kirchheimer Bürgermeister oft im Gemeinderat. Doch nun versucht er Maximilian Böltl strafrechtliche Vergehen nachzuweisen - und geht prompt zu weit

Von Martin Mühlfenzl

Persönliche Beleidigungen. Amtsmissbrauch. Steuerhinterziehung. Veruntreuung. Es muss sich schon eine Menge anstauen und Gravierendes vorfallen, ehe ein Gemeinderat mit juristischen Schritten gegen seinen Bürgermeister vorgeht. Oder aber er heißt Rüdiger Zwarg, kommt aus Kirchheim, sitzt für die Grünen im Gemeinderat und wittert hinter jeder Entscheidung des christsozialen Rathauschefs Maximilian Böltl eine Verschwörung.

Nun ist es so, dass mit Kritik an der Amtsführung des Bürgermeisters nicht gespart werden sollte. Maximilian Böltl zeichnet bei allem Handeln ein gewisser Übereifer aus. Dem jungen Bürgermeister fällt es nicht schwer, in Windeseile eine einst in Stein gemeißelte Meinung in ihr Gegenteil zu verdrehen - wenn es opportun ist. Wie etwa beim Thema Ortsmitte. Manchen ist er schlichtweg zu forsch - viele aber empfinden diesen neuen Stil im Rathaus als erfrischend. Der Grüne Rüdiger Zwarg gehört nicht dazu. Vielmehr lässt der Gemeinderat keine Gelegenheit aus, Böltl der Inkompetenz und Unsachlichkeit zu bezichtigen. Seine Attacken gipfelten in einer Anzeige gegen Böltl; Zwarg lastet dem Bürgermeister an, den Preis für ein Grundstück, das die Gemeinde gekauft hat, bewusst in die Höhe getrieben zu haben. Anstatt die politische, inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen, hat der Grüne zu einem Instrument gegriffen, das die Ultima Ratio eines gewählten Volksvertreters sein sollte. Zwarg hat einen Graben aufgerissen, den er kaum wieder wird zuschütten können.

Denn anstatt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen gegen Maximilian Böltl einzuleiten, zu akzeptieren, reitet Zwarg Attacken gegen den Staatsanwalt. Zwargs Verschwörungstheorie besagt diesmal, dass der Staatsanwalt grundsätzlich nicht gegen Amtsträger vorgehe. Diese Interpretation zeugt erstens von einem sehr merkwürdigen Rechtsverständnis, demzufolge Mandatsträgern besondere Privilegien eingeräumt würden, und zweitens von mangelndem Respekt vor der Rechtsprechung. Damit hat sich Rüdiger Zwarg endgültig verrannt.

© SZ vom 02.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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