Kommentar:Die Gleichheit hat ihre Grenzen

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Beim MVV-Tarif muss der Landkreis wieder einmal Versäumnisse auf Landesebene in Eigenregie korrigieren.

Von Martin Mühlfenzl

Der Landkreis löst ein Versprechen ein, das er seinen Bürgern noch während der Verhandlungen über die MVV-Tarifreform gegeben hat und das er damals aufgrund des Widerstands von Freistaat und Landeshauptstadt sowie der Zaghaftigkeit der anderen Verbundlandkreise nicht halten konnte: Alle Landkreisbewohner, die mit einem Jahresticket den öffentlichen Personennahverkehr nutzen, zahlen künftig denselben Preis. Egal ob sie in Aying, Ottobrunn oder Unterschleißheim wohnen. Der Landkreis erfüllt damit nicht weniger als den Gleichheitsgrundsatz, dem er verpflichtet ist.

Die Gleichheit aber hat ihre Grenzen. Aus logistischen wie ökologischen Gründen. Und natürlich aus monetären. Dass ausschließlich Jahreskartenbesitzer in den Genuss der Vergünstigung kommen sollen, Nutzer von Monatskarten, Tagestickets oder Streifenkarten indes nicht, ist verständlich. Die bürokratische Abwicklung all dieser unterschiedlichen Fälle wäre viel zu aufwendig und zu teuer. Auch würden dadurch nur wenige Leute zum dauerhaften Umsteigen auf den ÖPNV bewegt, der Kreishaushalt und damit auch die Kommunen aber noch stärker finanziell belastet. Schon die Zuschüsse für die Jahreskarten kosten den Landkreis bis zu 5,7 Millionen Euro - zusätzlich zu den 30 Millionen Euro, die er von 2020 an jährlich in den neuen Nahverkehrsplan stecken muss, vor allem in Regionalbuslinien. Hinzu kommen Millioneninvestitionen in den Ausbau der Schulen. Aber auch die Reserven des so wohlhabenden Landkreises München sind endlich.

So endlich wie die Geduld vieler Kreispolitiker, die zurecht monieren, dass der Freistaat beim Ausbau der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs ebenso wenig voran kommt wie beim einheitlichen Flat-Ticket, das Ministerpräsident Markus Söder großspurig im Wahlkampf angekündigt hatte. Wieder einmal muss der Landkreis Versäumnisse auf Landesebene in Eigenregie korrigieren. Ein Dauerzustand darf das nicht bleiben.

© SZ vom 24.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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