Kommentar:Bund und Land sind in der Pflicht

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Die wenigsten Gemeinden im Landkreis verfügen noch über Flächen, auf denen Genossenschaften bauen könnten

Von Martin Mühlfenzl

In München geht der Trend zu Baugenossenschaften. Familien tun sich zusammen, bebauen selbst kleinste Grundstücke, verdichten sinnvoll Flächen in der am dichtesten besiedelten Großstadt der Republik. Die Stadt fördert den Genossenschaftsbau, indem sie Grundstücke zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellt. Ist dies ein Modell für den Landkreis, um dem Mangel an - vor allem günstigem - Wohnraum Herr werden zu können? Leider nur punktuell, denn was den allermeisten Kommunen fehlt, sind Flächen in ihrem Besitz.

Im Landkreis funktioniert das Zusammenspiel zwischen den Interessen der privaten Bauwirtschaft und den Bemühungen der Politik gar nicht mehr. Weil Bauträger kaum ein Interesse daran haben, vergünstigten Wohnraum anzubieten. Und weil Kreis und Kommunen horrende Investitionen fürchten, die auf sie zukommen, wenn sie in großem Stil in den Wohnungsbau einsteigen. Eine andere Lösung aber wird es nicht geben, deshalb brauchen die Kommunen Unterstützung von Bund und Land. Also Geld. Viel Geld. Dass es der Landkreis alleine nicht wird richten können, zeigt ein Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2015: Damals beschloss das Gremium, jährlich fünf Millionen Euro zur Förderung von günstigem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht mehr als der Tropfen auf den heißen Stein und wird bisher kaum von den Städten und Gemeinden in Anspruch genommen.

Das richtige Instrument im Landkreis München müsste vielmehr eine angemessene personelle und finanzielle Aufrüstung der Baugesellschaft München-Land sein. Sie kann - mit der richtigen Ausstattung - mehr bewirken als nur punktuelle Verbesserungen. Würde zudem Geld aus Berlin und München fließen, könnte der Landkreis wirklich in den sozialen Wohnungsbau einsteigen. Wer aber - wie etwa die Gemeinde Oberhaching - viele Flächen besitzt, darf auch gerne Genossenschaftsmodelle fördern.

© SZ vom 13.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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