Kommentar:Argumente statt Emotionen

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Die Bedenken gegen einen Schlachthof in Aschheim sind berechtigt. Doch die Proteste müssen sachlich bleiben

Von Martin Mühlfenzl

Es ist nachvollziehbar, dass viele Aschheimer und auch zahlreiche Nachbarn aus Kirchheim keinen Schlachthof in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft wollen. Einen solchen Betrieb aber als "KZ" zu bezeichnen, wie dies einige Gegner tun, ist mehr als geschmacklos. Man kann das industrielle Töten von Tieren anprangern und verurteilen, aber nicht mit dem Genozid an Juden gleichsetzen. Schlachthöfe sind keine Konzentrationslager, in denen die Nazis Millionen Menschen ermordeten. Sie sind nur Folge einer außer Kontrolle geratenen Ernährungs-Unkultur. Mit freundlicher Unterstützung der Verbraucher, die nach Billigstfleisch gieren.

Solange sich am Verhalten der Konsumenten nichts ändert, werden weiter in großem Stile Schweine und Rinder in derartigen Tierfabriken auf die Schlachtbank geschoben. Allein mit Empörung wird einem Projekt, wie es in Aschheim geplant ist, nicht beizukommen sein. Denn zunächst ist die Ansiedlung eines Schlachthofs eine rein politische Entscheidung, die korrekterweise per Mehrheitsentscheidung und - wenn man Aschheims Bürgermeister Thomas Glashauser Glauben schenkt - nahezu einstimmig im dafür zuständigen Gremium gefallen ist. Allerdings in nicht-öffentlicher Sitzung. Glashauser und seine Gemeinderäte hätten aber gut daran getan, die Bürger prompt über ihr Vorhaben zu unterrichten. Die Aschheimer hätten überdies im Voraus Kontakt zur Gemeinde Kirchheim aufnehmen sollen, die von dem Schlachthof ebenfalls betroffen ist. Allen Beteiligten hätte von Anfang an klar sein müssen, dass sie mit ihrer Haltung zahlreiche Menschen gegen sich aufbringen würden.

Die Reaktionen im Netz machen deutlich, dass eine sachliche Debatte nun schwer werden dürfte. Die aber muss geführt werden - ohne Anschuldigungen, Verdächtigungen und zu viel Emotionalität. Dass die Gegner eines Schlachthofs darüber nachdenken, sich professioneller zu organisieren, an den Planungen zu beteiligen und sogar ein Bürgerbegehren in Erwägung ziehen, ist ihr gutes Recht. Dafür sind diese Instrumentarien geschaffen worden. Allein, sie müssen mit Argumenten unterfüttert werden - nicht mit kruden Vergleichen.

© SZ vom 24.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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