Klage als letzte Möglichkeit:Ultimatum aus Unterschleißheim

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Der Hollerner See liegt auf Echinger Flur, aber näher an Unterschleißheim. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Gemeinde Eching will den Bebauungsplan für den Hollerner See aufsplitten. In der Nachbarstadt fürchtet man, dass dadurch auch die Verlegung der Staatsstraße ans Ufer wieder aktuell wird

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Der Konflikt zwischen den Nachbarn Eching und Unterschleißheim um den Hollerner See hat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die Stadt Unterschleißheim hat der Gemeinde Eching ein Ultimatum gesetzt. Wenn diese die auf den Weg gebrachte Änderung des Bebauungsplans für das Seegebiet nicht bis 31. Januar zurücknimmt, will die Stadt Klage einreichen. Die Bürgermeister sind bemüht, diese Diskrepanzen klein zu halten. Während die Frist des Ultimatums läuft, sitzen Vertreter der zwei Kommunen im gemeinsamen Preisgericht zur zukünftigen Gestaltung des Sees.

Erklärtes Ziel beider Bürgermeister sei es, "dass es kein Verfahren gibt", sagt der Echinger Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos). Mit dem Kollegen Christoph Böck (SPD) sei er in konstruktivem Austausch. Den Unterschleißheimer Beschluss versteht Thaler lediglich als fristwahrend, sodass es noch Zeit für eine gütliche Verständigung gebe. Eine Klage wäre schließlich "ein schlechtes Signal nach außen".

Vertraut man den Aussagen des damaligen Echinger Bürgermeisters Josef Riemsberger (CSU), der das Verfahren Ende 2015 gestartet hatte, so ist die Änderung des Bebauungsplans Nummer 28 eine Formalie ohne inhaltliche Auswirkungen, die zudem gar nichts mit dem Hollerner See zu tun hat. Das Unterschleißheimer Rathaus hat sich hingegen weniger auf diese Interpretation verlassen, sondern die faktischen Planinhalte in den Fokus genommen - und die betrachtet man jenseits der Bundesstraße 13 als unfreundlichen Akt.

Der Hollerner See, den beide Nachbarn zu einem Erholungsgebiet überörtlichen Ranges ausbauen wollen, liegt räumlich zwar näher an Unterschleißheim, jedoch komplett auf Echinger Flur. Die Plangrundlage für das Areal stammt aus dem Jahr 1992, als der Bebauungsplan 28 das gesamte Gelände des damals gerade aufgelassenen Standortübungsplatzes der Bundeswehr abdeckte, von der Unterschleißheimer Stadtgrenze über das Mallertshofer Holz bis zur Autobahn A 9.

Jetzt hat Eching Verfahrensprobleme bei der geplanten Enteignung eines Flurstücks für einen Radweg nach Garching, mehrere Kilometer Luftlinie vom Hollerner See entfernt, aber eingebettet in diesen Bebauungsplan. Um dieses Verfahren zu erleichtern, will Eching den Plan aufsplitten. Entstehen sollen portionierte Bebauungspläne: einer für den Radweg, einer für die ökologische Entwicklung des Mallertshofer Holzes - und einer für den Hollerner See.

Um den Aufwand gering zu halten, hat das Echinger Rathaus die 1992 festgesetzten Vorgaben unverändert belassen und nur die Umbenennung des Planes von "28" in - im Falle des Hollerner Sees - "28b" zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. Der Plan von 1992 allerdings sieht die Verlegung der Staatsstraße von Eching Richtung Kreuzhof an das Südufer des Hollerner Sees mit einer Einmündung in die Bundesstraße 13 auf Höhe des Münchner Rings in Unterschleißheim vor.

Diese Planung wird von Unterschleißheim vehement abgelehnt. Dort fürchtet man, dass mit der Planänderung diese Straßenführung als inhaltliche Absicht des Jahres 2016 fixiert werde - und dagegen protestiert Unterschleißheim. Eching aber sieht es so, dass die Umbenennung keine inhaltliche Aussage treffe und lediglich der Stand von 1992 in den neuen Bebauungsplan übertragen werde. Erst nach dem gerade laufenden Plangutachten zur Zukunft des Sees sollten dann in einem vollständigen Änderungsverfahren die inhaltlichen Ziele festgelegt werden.

Unterschleißheim hat in einem Rechtsgutachten nun das von Eching gewählte Verfahren als fehlerhaft ausgemacht und sieht dies als Hebel, gegen den Plan vorzugehen. Der Stadtrat fordert die Nachbarn unter Fristsetzung auf, die Änderung zurückzunehmen, andernfalls werde Normenkontrollklage eingelegt. Diese Note liegt bereits im Echinger Rathaus vor, der Stadtrat hatte sie im November nicht öffentlich beschlossen.

Zwar sei die Materie öffentlich, hieß es aus der Stadtverwaltung, aber "um eine unnötige diesbezügliche Diskussion und Medienberichterstattung und dadurch bedingt eine unnötige Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Beziehung zur Nachbarkommune zu vermeiden", wurde die Klage hinter verschlossenen Türen verabschiedet. Weil man nun aber ein juristisches Problem im eigenen Vorgehen sieht, stand am Donnerstagabend im Stadtrat die öffentliche Wiederholung dieses Beschlusses auf der Tagesordnung.

Würde Eching gezwungen, die Änderung aufzuheben, gälte wieder der Planungsstand von 1992. Weil der die strittige Straße ebenfalls vorsieht, ordnet Bürgermeister Thaler die mögliche Klage "als politisches Problem ein, nicht als juristisches".

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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