Hilfe für Betroffene:Prävention setzt beim Täter an

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Landkreis finanziert Beratungsstelle zu häuslicher Gewalt

Von Stefan Galler, Landkreis

Häusliche Gewalt ist das demografisch am gleichmäßigsten verteilte Verbrechen in unserer Gesellschaft: Die Täter kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten, sie verfügen auch über ganz unterschiedliche Bildungsniveaus. Da diese Form von Gewalt in der Regel völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, können soziale Einrichtungen nur in Ausnahmefällen helfend eingreifen. Der Landkreis München möchte nun im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, dass zumindest einzelne potenzielle Gewalttäter präventiv von Übergriffen innerhalb der Familie abgebracht werden.

Seit 2012 gibt es die ILM (Interventionsstelle Landkreis München), die jährlich etwa 200 Opfer häuslicher Gewalt - zu 97 Prozent Frauen - betreut. Viele der Betroffenen suchen zwar Hilfe, sind aber trotz allem nicht dazu bereit, ihren Partner zu verlassen. Sie suchen nach anderen Möglichkeiten, die Gewaltspirale zu durchbrechen, etwa durch Therapie des gewalttätigen Ehemannes oder Lebensgefährten. Der Kreisausschuss hat daher einstimmig beschlossen, eine Täterberatung aufzubauen. "Sehr viele Täter werden nicht als solche erkannt, viele werden auch nicht strafrechtlich verfolgt. Deshalb müssen wir ein Angebot machen, das frühzeitig Schlimmeres verhindert", sagte Landrat Christoph Göbel (CSU). Seine Stellvertreterin Annette Ganssmüller-Maluche (SPD) bewertete es ebenfalls als "sehr gute Sache", äußerte sich aber skeptisch, "ob sich überhaupt Männer melden".

Das Angebot soll in Kooperation mit dem Verein "Brücke Erding" entstehen. Ein Sozialpädagoge wird nun dem Beschluss entsprechend für acht Stunden pro Woche in zentral gelegenen Räumlichkeiten Beratungen anbieten. Allerdings müsse ein solcher Raum für einen Tag pro Woche angemietet werden, weil die Räume der ILM dafür nicht infrage kämen. Die jährlichen Kosten für den Betreuer und die Räumlichkeiten liegen laut Brücke Erding bei 18 900 Euro, der Kreisausschuss hat beschlossen inklusive Neben- und Werbungskosten 25 000 Euro bereitzustellen, und das für 2016 und 2017. Im Frühjahr 2017 soll ein Bericht im Sozialausschuss folgen, der Zahlen zur Bedarfsfeststellung beinhaltet. Je nachdem, ob das Angebot nachgefragt worden ist, wird über eine weitere Förderung der Täterberatung entschieden.

© SZ vom 29.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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