Grabgestaltung:Stil und Schönheit

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Feste Vorgaben für die Gestaltung der Gräber auf dem Grünwalder Waldfriedhof: Der Gemeinderat hat eine neue Satzung beschlossen. (Foto: Claus Schunk)

Der Grünwalder Gemeinderat beschließt eine neue Satzung für den Waldfriedhof. Liegende Grabplatten, wie es eine an der letzten Ruhestätte von Blacky Fuchsberger gibt, sind in Zukunft nicht mehr erlaubt

Von Claudia Wessel, Grünwald

Der Waldfriedhof Grünwald heißt nicht umsonst so. Zahlreiche hochgewachsene Bäume beschatten die Grabstätten, es gibt einen Weiher, in dessen Nähe die Gräber und Urnenfelder besonders schön liegen - hier befindet sich beispielsweise das große Feld der Rotkreuzschwestern, auf dem alle Gräber mit dem gleichen Eisenkreuz geschmückt sind - es gibt beschauliche Rundwege und vor allem stilvolle Grabsteine. "Jedes Grabmal ist so zu gestalten, dass es sich in die Umgebung einfügt, die Einheit der Gesamtanlage und die Würde des Friedhofs als Ruhestätte der Verstorbenen gewahrt bleibt", so steht es in der Satzung für den Waldfriedhof.

"Alle Grabsteine müssen handgemacht sein", erklärt Friedhofswart Markus Kneißl beim Rundgang. "Grabsteine müssen aus einem einheitlichen Material hergestellt sein, die Steine müssen allseitig steinmetzmäßig bearbeitet sein", ist da etwa in der Friedhofssatzung formuliert. Zugelassen sind nur Naturstein, Holz, Schmiedeeisen, geschmiedete Bronze oder Bronzeguss. Für die Deckplatten der Urnennischen und Urnengräber ist nur Naturstein zulässig. Eine ganze Menge ist auch verboten. Etwa Kunststeinsockel unter Natursteingrabmalen, Kunststeine, Kunststoffe und Glasplatten. Fabrikmäßig hergestellte Serienware. Und liegende Platten als Grabmale, die den gesamten Grabhügel abdecken, ausgenommen in der Abteilung für Urnengräber.

Eine solche liegende und für seinen Geschmack zu große Platte aber hat CSU-Gemeinderat Gerhard Sedlmair bei einem Besuch an seinem Familiengrab neben diesem entdeckt. Wobei, bei genauem Hinsehen, bedeckt diese Platte nicht den gesamten Grabhügel, sondern es gibt noch Pflanzen außen herum. Allerdings wenige und alles in allem, so sind sich die Gemeinderäte einig, ist dieser Stein quasi am Rande des Möglichen beziehungsweise Schönen. Um für künftige Angehörige nochmals deutlich zu machen, wie wichtig Stil und Schönheit bei der Gestaltung von Grabmalen auf dem Waldfriedhof ist, hat der Gemeinderat jetzt die Friedhofssatzung verschärft: Liegende Grabplatten sind von sofort an gar nicht mehr erlaubt, außer natürlich im Urnenfriedhof. An der Ruhestätte von Joachim Blacky Fuchsberger, die auch nicht weit weg von Sedlmairs Familiengrab liegt, können sich Angehörige also kein Beispiel mehr nehmen. Obwohl es wirklich schön aussieht: Dort liegt die kleine Steinplatte inmitten von einem bunten Blumen-und Pflanzenmeer.

© SZ vom 10.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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