Gericht:Brachialer Feuerwehreinsatz

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Volksfeststand-Betreiberin will Schadenersatz von der Stadt Unterschleißheim

Von Alina Hanss, Unterschleißheim

Es war Volksfestzeit, als es in Lohhof zu einer Auseinandersetzung zwischen Feuerwehrleuten und einer Standbetreiberin kam. Seit Mittwoch wird vor dem Landgericht I in München verhandelt. Die Inhaberin der "Münchner Fischbraterei" hat die Stadt Unterschleißheim auf rund 2650 Euro Schadenersatz verklagt.

Im Juni 2017 war die Klägerin mit ihrem Verkaufsstand für Fischprodukte auf dem Volksfest in Lohhof vertreten. Mehrere Jahre schon verkaufte sie dort Steckerlfisch vom Grill. Seit dem Vorfall im Sommer vor drei Jahren ist sie mit ihrer Fischbraterei aber nicht mehr in Unterschleißheim. Damals, am 5. Juni 2017, war nach Regenfällen der Volksfestplatz voller Pfützen. Der benachbarte Standbetreiber einer Bullriding-Anlage fürchtete Schäden an der bodennahen Elektronik, und bat die Freiwillige Feuerwehr, das Wasser auf dem Platz abzupumpen. Dazu musste der Sickerschacht, der sich unter dem Stand der Fischverkäuferin befand, geöffnet werden. Bei dem Manöver der Feuerwehr seien eine Kühltruhe, ein Kühlschrank sowie Regenschutzplatten beschädigt worden, beklagt die Betreiberin und möchte nun die entstandenen Kosten für die Neubeschaffung der Geräte von der Stadt Unterschleißheim erstattet bekommen.

Darüber hinaus beschuldigt die Klägerin die Stadt, im Falle von "Genussscheinen" den erhöhten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der niedrigeren sieben Prozent angesetzt zu haben. Damit sei ein weiterer finanzieller Schaden von ungefähr 120 Euro entstanden.

Die Darstellungen der Ereignisse im Jahr 2017 unterscheiden sich allerdings. Die Klägerin schilderte vor Gericht, dass die Feuerwehrleute ihre "Hinweise ignoriert" hätten, obwohl sie sich "dauerhaft sehr kooperativ gezeigt" habe. Anstatt darauf zu warten, bis die Betreiberin Platz schaffen konnte, habe die Feuerwehr eigenständig mit dem Umräumen in ihrem Stand begonnen. Dabei seien Teile der Einrichtung kaputtgegangen. Der Rechtsanwalt der Stadt erklärte in der Verhandlung dagegen, dass die Klägerin der Feuerwehr den Zugang zu ihrem Stand verweigert habe. Erst mit Unterstützung der Polizei habe sich die Feuerwehr Zutritt zum Sickerschacht verschaffen können, so der Unterschleißheimer Verteidiger.

Der Richter gab zu bedenken, dass die Situation "sicherlich nicht ganz glücklich verlaufen" sei und man bezüglich des Umgangs miteinander zum jetzigen Zeitpunkt keine genauere Bewertung vornehmen könne, ohne Zeugen gehört zu haben. Er verwies auf das Bayerische Feuerwehrgesetz, wonach ein Anspruch nicht vorgesehen sei, wenn die Maßnahme ebenfalls der Klägerin zugute gekommen sei. Die Schadenersatzforderungen müssten genau geprüft werden.

Zu einem Urteil oder einer Einigung kam es während des Termins in München nicht. Das Gericht schlug als Vergleich vor, dass die Stadt der Klägerin 1000 Euro zahlen soll. Die Standbetreiberin bat um Bedenkzeit, auch der Rechtsanwalt der Stadt Unterschleißheim konnte nicht zusagen, bevor er nicht mit dem Bürgermeister gesprochen habe. Bis zum 26. Februar haben beide Parteien nun Zeit, eine Stellungnahme auszuarbeiten.

© SZ vom 06.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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