Coronavirus im Landkreis:Ohne Test spontan in den Biergarten

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Gesundheitsministerium billigt weitere Lockerungen

Die Corona-Beschränkungen im Landkreis München werden an diesem Donnerstag weitreichend gelockert. Am Mittwoch hat das Bayerische Gesundheitsministerium entsprechenden Anträgen des Landratsamtes zugestimmt, die über die bereits beschlossenen Regelungen wie etwa den Wegfall der Terminbuchung im Einzelhandel oder bei einem Museumsbesuch hinausgehen. Möglich werden die neuen Öffnungsschritte von Donnerstag an, da am vergangenen Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 gelegen ist, am Mittwoch sackte sie sogar nach zuletzt niedrigen Infektionszahlen auf 28,0 ab.

Konkret sind von diesem Donnerstag an Besuche in der Außengastronomie ohne negativen Testnachweis sowie ohne vorhergehende Terminbuchung möglich. Treffen dürfen sich Personen aus zwei Haushalten, vollständig Geimpfte sowie Genesene werden dabei nicht mitgerechnet.

Seilbahnen gibt es im Landkreis München zwar noch nicht, aber auch bei anderen touristischen Angeboten fällt der Testnachweis weg. Dies ist etwa der Fall bei Stadt-, Kultur- oder Naturführungen im Freien.

Die Zahl der Besucher von Kultur- und Sportveranstaltungen bleibt weiterhin auf 250 Menschen begrenzt, mit festem Sitzplatz. Aber auch hier entfällt der Testnachweis wie auch beim Kinobesuch oder im Theater.

Erleichterungen gibt es auch für die Sportler im Landkreis. Kontaktsport und kontaktfreier Sport im Freien ist in Gruppen von bis zu 25 Menschen möglich, kontaktloser Sport indoor mit maximal zehn Athleten. Negative Testergebnisse müssen hier künftig ebenso wenig vorgelegt werden wie im Freibad oder Fitnessstudio, allerdings wird bei diesen beiden Einrichtungen eine Terminbuchung verlangt.

Für Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen bleibt die Testpflicht indes bestehen. Bei der Anreise müssen Gäste ein negatives Testergebnis vorlegen, das - egal ob Antigen-Schnelltest oder PCR-Test - nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests können unter Aufsicht vorgenommen werden. Innerhalb von 48 Stunden muss während des Aufenthalts ein weiterer Test erfolgen. Auch für Übernachtungen gilt: Für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene entfällt die Testpflicht.

© SZ vom 27.05.2021 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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