Contra Erschließungsbeiträge:Die Kosten müssen kalkulierbar sein

(Foto: SZ-Grafik)

Hausbesitzer können trotz Wertzuwachses nicht von ihrer Immobilie abbeißen, um plötzlich unvorhergesehene Gebühren zu bezahlen

Kommentar von Stefan Galler

Angesichts der heftigen Grundstückspreise mag man denken, dass derjenige, der sich hierzulande eine Immobilie leisten kann, doch noch ein paar zehntausend Euro im Sparstrumpf hat. Und bereit ist, jene gehorteten Reichtümer der Kommune zu überlassen, wenn diese irgendwann mit Verspätung auf die Idee kommt, dass der Häuslebauer neben dem Häusle auch noch die Straße davor zu bezahlen hat. Dabei können solche Forderungen, die den Hauseigentümer nicht selten unvorbereitet treffen, Existenzen gefährden.

Denn von dem Mehrwert, den ein Häuschen durch die Marktentwicklung der letzten Jahre womöglich mittlerweile hat, kann der Besitzer weder abbeißen noch seine monatlichen Raten bezahlen. Deshalb sollte die Staatsregierung eine sofortige Abschaffung der sogenannten Erschließungsbeiträge für Straßen, die mindestens 25 Jahre alt sind, noch einmal auf die Agenda heben. Die Freien Wähler hatten diese Abschaffung in den Koalitionsverhandlungen gefordert, waren aber bei der CSU abgeblitzt.

Erschließungen, die für die Anbindung eines neu zu bauenden Hauses notwendig sind, sollte auch weiterhin der Eigentümer tragen, doch er muss die Größe der Kosten für die Kalkulation seiner Immobilienfinanzierung von Anfang an kennen - um nicht später in Schwierigkeiten zu geraten.

© SZ vom 15.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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