Behindertenausweis:Keine Extrawurst beim Parken

Unterschleißheim verwirft Sonderregelung für gehandicapte Personen

Einen expliziten Unterschleißheimer Schwerbehinderten-Parkausweis wird es nicht geben. Einen entsprechenden Antrag der CSU hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats aus rechtlichen Bedenken abgewiesen. Eine derartige Sonderregelung würde Verfassungsprinzipien widersprechen, hieß es aus der Stadtverwaltung. Die CSU hatte den Spezial-Ausweis insbesondere angeregt, um Betroffene an den "Formalismen" der Vergabe realer Schwerbehindertenausweise vorbeizulotsen. Für die Vergabe durch das Rathaus sollte etwa eine 80-prozentige Schwerbeschädigung ausreichen. So ein niedrigschwelliger Stadt-Ausweis wäre "eine große Hilfe für die ohnehin schon mit Schwierigkeiten beladenen Betroffenen", argumentierte die CSU.

Die Rathausverwaltung betonte dagegen, die Kriterien für den Erhalt der Parkausweise seien einheitlich definiert. Würden Kommunen nun zugunsten ihrer Bürger günstigere Regelungen treffen, würde dies in Konsequenz dazu führen, dass die begrenzte Anzahl von vorhandenen Schwerbehinderten-Parkplätzen eben nicht mehr den Berechtigten zur Verfügung stünde, die der Gesetzgeber mittels der "von ihm erlassenen einheitlichen Voraussetzungen ganz konkret bestimmt hat". Damit sei die verfassungsrechtlich zwingend vorgegebene Gleichbehandlung für jedermanns Nutzung von öffentlichen Straßenverkehrseinrichtungen ausgehebelt, zu denen auch Behinderten-Parkplätze zu rechnen seien. Sowohl der Gemeindetag als auch Landratsamt hätten diese Einschätzung geteilt, berichtete die Stadtverwaltung, sodass der Antrag nicht verfolgt werden könne.

© SZ vom 02.10.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: