Abfallrecycling:Lange Mängelliste

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Die Recyclinganlage in Hochbrück nimmt Bauschutt, Altholz, Grüngut, Sperr- und hausmüllähnlichen Gewerbemüll an. Sie steht seit Jahren in der Kritik. (Foto: Florian Peljak)

Gutachter der Bürgerinitiative erhebt schwere Vorwürfe gegen die Müllsortieranlage in Hochbrück und das Landratsamt.

Von Gudrun Passarge, Garching/Unterschleißheim

Die Liste der Vorwürfe gegen die Recyclinganlage in Hochbrück, die das Aktionsbündnis Lohhof-Süd gegen Gestank und Krach erhebt, ist lang: unzureichende Reinigung der staub- und geruchsbehafteten Abgase, Betrieb nicht genehmigter Anlagenteile, illegale Entsorgung. In einer Pressekonferenz erläuterte der vom Aktionsbündnis bestellte Gutachter Peter Gebhardt am Mittwoch eine Mängelliste und zahlreiche Verfehlungen der vergangenen Jahre und nannte viele Beispiele, die sich bis in die jüngste Zeit fortsetzen. Dabei richtete sich seine Kritik auch gegen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde. Die Bürgerinitiative bleibt deswegen bei ihrer Forderung, den Betrieb sofort stillzulegen.

Der Gutachter, der ein Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik betreibt (IfU) und in europäischen Arbeitsgruppen zur Regelung der Abfallbehandlung mitarbeitet, hat mehr als 2500 Aktenseiten ausgewertet. Sein Fazit: "Es wird ständig gegen Auflagen des Genehmigungsbescheids verstoßen." Das belegt er anhand der Protokolle, die das Landratsamt zu den mehr als 30 Kontrollbesuchen angefertigt hat. Sie beziehen sich auf den Zeitraum von 2012 bis heute und umfassen damit auch die Zeit vor dem Besitzerwechsel. Bis Mitte 2016 lief der Betrieb unter AR Recycling, dann übernahm die Geigergruppe mit Partnern, Betreiber ist jetzt die Firma GHV (Garching-Hochbrück-Vermögensverwaltung GmbH). Gebhardt listet auf: Abfallhaufen waren nicht wie vorgeschrieben mit schweren Planen abgedeckt, Lagermengen wurden um ein Vielfaches überschritten, sie waren zudem nicht am dafür vorgesehenen Platz gelagert. So waren beispielsweise brennbare Abfälle an der Hallenwand aufgestapelt. Auch der Umgang mit Giftmüll entsprach laut Gutachter nicht den Vorschriften. So habe der Betrieb Anfang 2016 giftige Verbrennungsasche als nicht gefährlich eingestuft und veräußert. "Das ist eine widerrechtliche Entsorgung. Das ist kriminell", sagt Gebhardt. Außerdem fehlten vorgeschriebene Emissionsmessungen, konkret habe er keinen Nachweis für das Jahr 2011 gefunden.

Überhaupt gebe es bei den fünf Behandlungssträngen von Abfall nur eine Staubfilteranlage und die befinde sich beim Altholz. Der Gutachter ist jedoch der Ansicht, dass insbesondere im Bereich Hausmüll und Sperrmüll Luftreinhaltungsanlagen eingebaut sein müssen. Hier bringt er auch konkret Kritik am Landratsamt an, weil dieses 16 Jahre lang nicht bemerkt habe, dass im Genehmigungsbescheid der Grenzwert mit 20 Milligramm pro Kubikmeter angegeben war, doch nach den Vorschriften seit 2002 nur zehn Milligramm erlaubt sind - wobei der Betrieb weit unter diesen Werten gelegen habe, wie Gebhardt sagt. Trotzdem zeige dieses Beispiel "die Fahrlässigkeit der Genehmigungsbehörde, die man sich nicht erlauben sollte".

Gebhard bemängelt auch, dass sich beim jetzt ausgesetzten Genehmigungsänderungsverfahren nicht viel geändert hätte. Der neue Betreiber habe lediglich die bisher illegal betriebenen Anlagenteile legalisieren wollen und zur Luftreinhaltung sei nur eine Berieselungsanlage vorgesehen gewesen, laut Gebhardt die billigste Lösung, aber nicht Stand der Technik. Dabei beschweren sich die Anwohner immer wieder über Staub. Eine Probe von 2017, die das Bündnis am Rand der Anlage entnommen hat, habe hohe Werte krebserregender Stoffe wie PCB aufgewiesen, sagt der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Eckhard Kirchner. Die Anlieger fürchten gesundheitliche Schäden, durch solche Stäube, aber auch durch die Belastung durch Lärm und Gerüche.

© SZ vom 08.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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