Landgericht:Prinz Myshkin und die Hofstatt

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Vegetarisches Restaurant beklagt Einbußen durch Großbaustelle

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Staub, rumpelnde Betonmischer und kaum noch Parkplätze - die fünfjährige Bauphase der Hofstatt im Geviert Sendlinger Straße, Hacken-, Hotterstraße und Färbergraben, war für viele Nachbarn eine schwere Zeit. Münchens bekannte Adresse für Vegetarier, das Restaurant Prinz Myshkin in der Hackenstraße, machte nun vor Gericht erhebliche Mehrkosten und Umsatzeinbußen geltend: Rund 810 000 Euro wurden vor dem Landgericht München I von der Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft Sendlinger Straße gefordert - das Gericht hat dem Prinz Myshkin nun lediglich einen Bruchteil zugesprochen.

Geschäftsführer Torsten Blüher hatte in dem Verfahren dargelegt, dass wegen der Belästigung durch die Großbaustelle selbst langjährige Stammgäste deutlich seltener in die Wirtschaft gekommen seien. Und man hätte zusätzliche Reinigungskräfte beschäftigen müssen. Etwa der Koch sagte als Zeuge, dass "baustellenbedingt" täglich bis zu vier Stunden geputzt werden musste. Auch das Personal habe zwischendrin immer wieder zu Besen und Staubtuch greifen müssen - der Chef habe oft schon morgens als erster geputzt.

Das Gericht gestand dem Kläger zu, dass die Bauzeit sehr lange gedauert habe. Doch der Baustellenverkehr morgens von sieben Uhr an habe den Geschäftsbetrieb frühestens von den Mittagsstunden an beeinträchtigt. Und beim Abendbetrieb seien die Gäste auch "nicht mehr in vollem Umfang" durch den Lärm der Baustellenfahrzeuge beeinträchtigt worden.

Für Entschädigungsansprüche ist nach Meinung des Gerichts auch der Wegfall von Parkplätzen in der näheren Umgebung unerheblich. Ebenso der Umstand, dass die Fußgänger auf die gegenüberliegende Straßenseite ausweichen mussten. Ebenso die "optische Beeinträchtigung" durch die Baustelle zähle nicht.

Bei den Umsatzrückgängen hält das Gericht auch "die allgemeine Weltwirtschaftskrise" für einen Grund. Und zudem, "dass mit dem Auszug des Süddeutschen Verlages ein größerer potenzieller Kundenkreis aus der näheren Umgebung nicht mehr zur Verfügung stand". Ansprüche sieht das Gericht lediglich bei den zusätzlichen Reinigungskosten. Es billigt dem Prinz Myshkin für die Jahre 2010 und 2011 jeweils 20 000 Euro zu, für 2012 nur noch 10 000 Euro. Und wegen der langen Gesamtdauer der Baumaßnahme schlägt das Gericht weitere 10 000 Euro drauf.

Geschäftsführer Blüher will diese Entscheidung "so nicht stehen lassen" - zumal seines Wissens nach andere Nachbarn, wie etwa Sport Scheck, teilweise großzügig abgefunden worden seien. Seine Forderungen seien unter anderem durch Gutachten ausführlich belegt - deshalb werde er voraussichtlich beim Oberlandesgericht Berufung einlegen.

© SZ vom 01.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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