Landgericht München:Frau ersticht Ehemann: Sieben Jahre Haft

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Ihr Mann soll sie geschlagen - und sie ihn daraufhin erstochen haben: Eine 30-Jährige ist zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.

Eine 30-Jährige ist vom Landgericht München zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Sie soll ihren Mann erstochen haben, nachdem er sie geschlagen hatte. Die Richter werteten die Tat als minderschweren Fall.

Die Angeklagte hatte die Bluttat zum Prozessbeginn gestanden - nun ist sie zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. (Foto: dpa)

Die Angeklagte hatte die Bluttat vom Januar zum Prozessbeginn gestanden. Das Küchenmesser hatte das Herz des Ehemannes durchbohrt, er verblutete binnen weniger Minuten.

Der als brutal geltende 38-Jährige hatte der Beweisaufnahme zufolge am 3. Januar dieses Jahres bei einer Auseinandersetzung wegen der quengelnden Tochter seine Frau mit der Faust so heftig ins Gesicht geschlagen, dass sich ein Zahn lockerte. Die Angeklagte packte daraufhin ein Küchenmesser und stieß es dem Mann "mit einer sichelförmigen Bewegung wortlos, schnell und mit voller Wucht bis zum Heft in den Bauch", so der Vorsitzende Richter.

Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des Totschlags aus, weil die 30-Jährige ohne eigene Schuld misshandelt worden sei und "aus Ärger, Wut und Zorn unmittelbar zum Messer griff". Sie sei bei der Tat aber entgegen der Auffassung der Verteidigung uneingeschränkt schuldfähig gewesen.

Das Verhalten des Ehemannes habe am Tattag sein übliches Benehmen nicht überschritten. Der Vorsitzende sprach von einer "affektiven Zuspitzung des Partnerschaftskonflikts", die aber keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ausgelöst habe. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht ihr Geständnis im Prozess.

Indes sprach gegen sie, dass die zwei gemeinsamen Kinder des Paares traumatisiert wurden. Beide hätten den Vater in seinem Blut daliegen sehen, die jüngere Tochter sei sogar unmittelbare Tatzeugin gewesen. Die Verteidigung, die höchstens vier Jahre Haft für angemessen hielt, will das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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