Kündigung wegen Kirchenrecht:Verbotene Liebe

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Nach Kirchenrecht ist das ein Kündigungsgrund: Die Leiterin eines katholischen Kindergartens ist geschieden und will wieder heiraten. Die Frau hätte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen können. Doch sie nimmt ihr Schicksal selbst in die Hand und verlässt die Einrichtung. Nicht nur der Pfarrer ist besorgt.

Daniela Bode

Die Leiterin eines katholischen Kindergartens im südlichen Landkreis München hat ihr Schicksal selbst in die Hand genommen - und gekündigt, um der Erzdiözese zuvorzukommen. Die Frau, die lieber nicht mit Namen in der Zeitung stehen will, ist geschieden und will wieder heiraten. Ihr Lebensgefährte ist ebenfalls geschieden, will aber seine kirchliche Ehe aus familiären Gründen nicht annullieren lassen. Die neue Ehe der Erzieherin ist vor der katholischen Kirche nicht gültig: Ein Verstoß gegen die sogenannte Loyalitätsobliegenheit und damit ein Kündigungsgrund nach Kirchenrecht.

Sie ist katholisch, geschieden und will wieder heiraten. Und: Sie arbeitet in einem katholischen Kindergarten. Für die Kirche ist das nicht miteinander zu vereinbaren. (Foto: AP)

Als sogenannter Tendenzbetrieb darf die katholische Kirche verlangen, dass ihre Mitarbeiter mit ihren Zielen übereinstimmen. Dazu gehören diverse Loyalitätspflichten wie das Verbot des Abschlusses einer vor der Kirche ungültigen Ehe. Auch müssen erzieherisch und leitend tätige Personen der katholischen Kirche angehören. Natürlich hatte sich die 43-Jährige von einer Anwältin beraten lassen, welche Chancen sie hätte, ihren Job zu behalten. Doch die Chancen stehen schlecht. "Mir hat es immer Spaß gemacht, das Katholische und die Wertevermittlung. Jetzt bricht mir genau das Katholische das Genick", sagt sie.

Der Fall der Kindergartenleiterin sorgt für Unmut, besonders in dieser Zeit, in der es auf dem Stellenmarkt schlecht aussieht. Der zuständige Pfarrer ist höchst besorgt und bedauert es, dass man wegen solcher disziplinarischer Vorgaben gutes Personal verliere. Auch in der Kirchenverwaltung versteht man die Personalpolitik der Kirchenleitungen immer weniger. Man könne auch nicht nachvollziehen, warum das Kindergartenpersonal zwingend katholisch sein muss, während die Kinder alle Glaubensrichtungen hätten, sagt der Kirchenpfleger. Vor der Umgestaltung der Trägerstruktur des Kindergartens habe auch einmal ein evangelischer Bewerber eingestellt werden können, wenn sich kein gleichwertig qualifizierter Katholik fand. Heute, wo besagter Kindergarten unter der Trägerschaft eines Regionalverbunds steht, der wiederum der Erzdiözese untersteht, werde von vornherein nur katholisches Personal gesucht.

Die Sorge der Eltern, ob in Zukunft die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt ist, verstärkt sich durch den aktuellen Fall. Der Elternsprecher verweist auf die schwierige Situation auf dem Stellenmarkt und gibt zu bedenken, dass das Festhalten an der "Loyalitätsklausel" nicht gerade zur Lösung beitrage.

Der Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats, Bernhard Kellner, verteidigt die strikten Regeln: "Der katholische Kindergarten ist keine Bewahranstalt, sondern eine Bildungseinrichtung. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter entsprechend der katholischen Lehre leben und das auch vorleben." Im Übrigen werde ja keiner dazu gezwungen, in der katholischen Kirche zu arbeiten. Zudem versichert er: Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch nehme man Sorgen der Mitarbeiter ernst, wenn sie denn auf ihr Problem aufmerksam machten.

© SZ vom 07.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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