Kriminelle Energie:Banditin mit Babybauch

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Eine schwangere Einbrecherin klettert durch ein Fenster und stiehlt Schmuck. Vor Gericht muss nun geklärt werden, ob ihr Neugeborenes die Strafe mildert

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Kind macht aus einer notorischen Einbrecherin noch keinen besseren Menschen. Obwohl sie gerade erst Mutter geworden war, hat das Amtsgericht München eine 20-Jährige zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Die Mutterrolle und Verantwortung für das Neugeborene ist nach Meinung des Gerichts keine Garantie dafür, dass die junge Frau zukünftig keine Straftaten mehr begeht.

Die aus Kroatien stammende Frau war im Sommer 2014 mit ihrem Ehemann nach München gekommen - um sich die Stadt anzusehen, wie sie später bei ihrer Vernehmung sagte. Allerdings war das Paar zu diesem Zeitpunkt knapp bei Kasse. Obwohl sie schwanger war, brach die Frau den Ermittlungen der Polizei zufolge an einem Dienstag im August vormittags in ein Reiheneckhaus in Perlach ein. Laut Staatsanwaltschaft hat sie das Küchenfenster im Erdgeschoss mit einem Schraubenzieher aufgebrochen und dann sämtliche Schränke und Schubladen durchwühlt: Das Haus wurde nach Angaben der Ermittler dabei geradezu verwüstet - alle Gegenstände seien bei der Suche nach Wertvollem auf dem Boden verstreut worden.

Der schwangeren Einbrecherin sind laut Polizei eine Goldkette mit einem Edelstein im Wert von rund 300 Euro sowie 200 Euro Bargeld in die Hände gefallen. Allerdings habe die Frau auf ihrem Beutezug einen Sachschaden von mindestens 2000 Euro verursacht.

Die Tatverdächtige wurde wenige Monate nach dem Einbruch verhaftet und saß von März 2015 an in Untersuchungshaft. Fünf Wochen später brachte sie in der Justizvollzugsanstalt eine Tochter zur Welt. Das Mädchen wurde im Mai vom Ehemann und dessen Eltern abgeholt und lebt nun bei der Großfamilie des Vaters in Kroatien.

Vor Gericht betonte die junge Mutter, wie sehr sie ihr Kind vermisse. Obwohl sie die Tat gestanden hat, wurde sie nach Jugendrecht trotzdem zu einer hohen Haftstrafe verurteilt: Ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung. Das Amtsgericht ist zu der Auffassung gekommen, dass bei der Angeklagten "schädliche Neigungen" vorliegen. Denn die Frau wurde bereits 2010 vom Amtsgericht Freiburg wegen zwei Einbruchdiebstählen und vier versuchten Einbrüchen zu acht Monaten Jugendstrafe verurteilt. Eine Verurteilung gab es auch im März 2013 in Frankreich: zu zwei Monaten Freiheitsstrafe, wiederum wegen Einbruchdiebstahls. In Frankreich saß die Angeklagte bereits neun Monate und in Deutschland zwei Monate in Haft.

Warum es keinen Grund zur Milde sieht, begründetet das Münchner Amtsgericht so: Zwar sei die Frau mittlerweile Mutter geworden und habe in der Hauptverhandlung auch nachvollziehbar geäußert, ihr Kind sehr zu vermissen - "angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten hat das Gericht jedoch nicht die Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechtstreuen Lebensweg halten kann".

Gegen das Urteil (Az.: 1034 Ls 468 Js 199228/14) kann die junge Mutter noch Rechtsmittel einlegen.

© SZ vom 14.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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