Kommentar:Helfen statt nur vertreiben

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Das Alkoholverbot wird die Probleme am Hauptbahnhof nur verlagern, deshalb ist eine betreute Anlaufstelle für Trinker wichtig

Von Sven Loerzer

Muss das denn wirklich sein, dass die Stadt Geld ausgibt, um Räume zu schaffen, in denen sich Menschen ungestört vollaufen lassen können? Wo doch gerade zum 1. August das nächtliche Alkoholkonsumverbot am und um den Hauptbahnhof herum auf den ganzen Tag ausgeweitet wird? Dieses 24-Stunden-Verbot wird wohl die Situation am Hauptbahnhof unmittelbar weiter entspannen. Aber damit ist das Problem nicht gelöst, nur die Alkoholszene vertrieben. Und die alkoholkranken Menschen, die beladen mit all ihren sozialen Problemen ein Minimum an Geselligkeit und Kontakt im öffentlichen Raum suchen, ohne permanent von anderen Menschen wegen ihrer Sucht angegangen zu werden, verschwinden damit nicht: Sie werden an anderen Orten wieder auftauchen und auch dort, gerade wenn sie in der Gruppe zusammenstehen, sicher manchem Passanten wie auch Geschäftsleuten unangenehm auffallen.

Schnell kommt da der Ruf nach Verboten. Doch die Vertreibung ist keine Lösung, das Ordnungsrecht allein hat soziale Probleme, wie sie Alkoholkranke und Obdachlose haben, immer nur verlagern, nicht aber beseitigen können. Andere Städte haben daraus schon lange die Konsequenz gezogen, Räume zu schaffen, in denen der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Was manche als Trinkertreff oder Saufraum diffamieren, kann längerfristig Menschen, die sonst für Hilfsangebote kaum erreichbar sind, soviel Vertrauen fassen lassen, dass sie die Unterstützung annehmen, um der Sucht zu entkommen. In der Fachsprache nennt sich das ein niederschwelliges Angebot, weil es außer Verzicht auf Schnaps, der Menschen sehr schnell kaum noch ansprechbar macht, keine großen Vorbedingungen stellt.

Wenn dann noch ein erfahrener Suchthilfeträger wie die Caritas sich dieser Menschen annimmt, ist das ein echter Glücksfall für die Stadt, zumal der Wohlfahrtsverband gleich auf eigene Räume in unmittelbarer Bahnhofsnähe zurückgreifen kann. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es sehr viel einfacher ist, schnell Beifall für den Erlass von Verboten zu finden, als geeignete Räume für soziale Einrichtungen.

© SZ vom 18.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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