Klage gegen Bier-Werbespot:Klinsmanns Klage

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Jürgen Klinsmann konnte über ein Wortspiel des bayerischen Liedermachers Fredl Fesl gar nicht lachen - und ging vor Gericht. Fesl findet: "Es gibt Schlimmeres, matschige Semmelknödel zum Beispiel."

E. Müller-Jentsch

Für seine Wortspiele ist der bayerische Liedermacher Fredl Fesl bekannt: "Bier her, oder ich fall um", hat er einmal als Zettel an den schiefen Turm von Pisa geklebt - und er gibt am Mittwoch im Gerichtssaal weitere Beispiele seiner berühmten, je nach Sichtweise auch berüchtigten Bier-Scherze zum Besten.

Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann fühlte sich durch das Wortspiel auf den Schlips getreten. (Foto: Foto: Getty Images)

Etwa den "Biergermeister" oder die ägyptischen "Bieramyden". Doch zum Lachen ist dem sonst so launigen Barden trotzdem nicht zumute. Denn die Verhandlung dreht sich um eines seiner Wortspiele, durch das sich FC-Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann auf den Schlips getreten fühlt.

Für einen Radio-Werbespot des fränkischen "Kaiser Bräu" hatte Fesl fabuliert: "Frisch, sauber rein, neudeutsch sagt man clean, und woher genau meinen Sie, dass so Worte kommen wie Cleansmann oder Bierhoff." Durch seinen Anwalt Bernd Gabriel lässt der Bayern-Coach das Wortspiel nun rechtlich anfechten: Klinsmann sieht sich in seinen Namens- und Persönlichkeitsrechten verletzt. Eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei wurde bereits erlassen. Nun soll geklärt werden, wo und wie oft der Spot gesendet worden ist - wichtig für eine denkbare Schadensersatzforderung.

"Es geht doch nur um die Reinheit des Bieres"

Josef Laus, Geschäftsführer von Kaiser Bräu, will sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht MünchenI aber nicht so schnell den Schneid abkaufen lassen. Es sei ja gar nicht Herr Klinsmann betroffen, meint er spitzfindig, sondern ein Herr "Cleansmann". In dem Spot werde auch nicht der Eindruck erweckt, dass der prominente Trainer das Produkt empfehlen würde - "es geht doch nur um die Reinheit des Bieres, eben um clean". Die Richter der 9. Kammer winken indes schnell ab: Es sei doch ganz eindeutig, dass auf den bekannten Namen Klinsmann gezielt werde.

"Da kann sich die Brauerei auch nicht hinter Fredl Fesl verstecken, denn es handelt sich um ihren Werbespot und nicht um einen Liederabend des Künstlers", sagt der Vorsitzende. Als Anwalt Gabriel dem Bräu-Chef eine "unehrliche Interpretation" vorwirft, räumt der immerhin ein, dass eine Assoziation von "Cleansmann" zu Klinsmann schon möglich sei. Die Klage anerkennen wolle die Brauerei trotzdem nicht.

Da ist auch der Klinsmann-Anwalt nicht mehr kompromissbereit - "sonst kommt nächste Woche der Nächste." Erst wenn Kaiser Bräu die Namensrechtsverletzung eingestehe und Auskunft über die Sendetermine gebe, könne man über eine vernünftige Lösung reden. Doch Klinsmann gehe es nicht darum, Kapital aus dem Fall zu schlagen, versichert der Anwalt in einer Verhandlungspause - der Streitwert von 50.000 Euro sei nicht mit einer entsprechenden Geldforderung an die Brauerei gleichzusetzen. Fesl kommentiert die Sache so: "Es gibt Schlimmeres, matschige Semmelknödel zum Beispiel."

Am Nachmittag entscheidet das Gericht - noch ohne nähere Begründung - zugunsten von Jürgen Klinsmann: Der Trainer sei in seinem Namensrecht verletzt (Az.:9 O 16992/08).

© SZ vom 12.02.2009/pfau - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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