Klage abgewiesen:Kindergarten in Bogenhausen bleibt

Als "rücksichtslos" betrachteten es einige lärmempfindliche Anwohner, dass die Stadt einen Kindergarten in direkter Nachbarschaft genehmigt hatte. Ihre Klage scheiterte nun vor Gericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Die Klage von Anliegern gegen einen neuen Montessori-Kindergarten in der Possartstraße (Bogenhausen) ist am Dienstag vom Verwaltungsgericht München abgewiesen worden. Die auf Baurecht spezialisierte 8. Kammer hat die Umgebung wegen der zahlreichen Fachkliniken, Rechts- und Patentanwalts-Kanzleien als "allgemeines" Wohngebiet eingestuft. Und dort seien Kindergärten immer dann zulässig, wenn sie "gebietsverträglich seien."

Streitfall Kindergarten: Anwohner hatten gegen die Einrichtung an der Possartstraße in Bogenhausen geklagt. (Foto: Foto: Andreas Heddergott)

Die klagenden Anlieger dagegen hatten es als "rücksichtslos" betrachtet, dass die Lokalbaukommission die Nutzungsänderung einer früheren Arztpraxis geändert und den Kindergarten genehmigt hatte. Nach Auffassung dieser Bogenhausener sei ihr Quartier als "reines" Wohngebiet einzustufen, in dem ein Kindergarten nur ausnahmsweise zulässig sei. Der Bedarf der unmittelbaren Umgebung sei mit sieben Kindergärten oder Tagesstätten bereits gedeckt.

Beim Montessori-Kindergarten stelle die Genehmigung für 45 Kinder eine räumliche "Übernutzung" dar, die zu steigendem Lärm im Gartenbereich führe - bei 750 Euro Monats-Gebühren stehe das pekuniäre Interesse des Betreibers im Vordergrund. Dem folgte das Gericht aber nicht (Az.:M 8 K 07.4404).

© SZ vom 07.05.2008/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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