Klabauter vor Gericht:Darf Pumuckl heiraten?

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Aus der langen Reihe "Fragen, die die Welt bewegen": Ein Münchner Gericht muss über die Frage entscheiden, ob Pumuckl als Nachfahre der Klabauter ehefähig ist. Kein Witz.

Birgit Lutz-Temsch

Um kaum eine Zeichentrickfigur ist schon so lange gestritten worden wie um den kleinen Kobold Pumuckl, der in der Werkstatt des Meister Eder sein Unwesen treibt. Denn erfunden hat die Pumuckl-Geschichten zwar Ellis Kaut, sein Aussehen aber hat dem Klabauter-Nachfahren die Zeichnerin Barbara von Johnson gegeben.

Das ist die Zeichnerin Barbara von Johnson... (Foto: Foto: Hess)

Und mit der ist nicht lupenrein geklärt, wie der Klabauter genutzt werden darf. Im September entschied deshalb das Landgericht, dass der Bayerische Rundfunk einstweilig keine Pumuckl-Folgen mehr zeigen darf. Außerdem kommen wohl beträchtliche Nachzahlungen auf den BR zu.

Jetzt nimmt der Streit eine Dimension an, die Stoff für eine Folge des Königlich Bayerischen Amtsgerichts liefern würde: Denn jetzt muss das Landgericht München I entscheiden, ob Pumuckl eine Freundin haben darf.

Grund für die skurille Fragenstellung ist eine Klage Ellis Kauts gegen Barbara von Johnson. Die Zeichnerin unterstützt einen Kindermalwettbewerb, bei dem eine zeichnerische Darstellung einer Freundin des Pumuckl gesucht wird. Wer gewinnt, darf zur "Hochzeit" des Pumuckl.

Das passt Ellis Kaut aber nicht - deswegen hat sie eine einstweilige Verfügung beantragt. "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin ihre Zivilklage. Pumuckl heiraten zu lassen widerspreche seinem literarischen Charakter.

Johnson hingegen betont, als Urheberin der grafischen Figur des Pumuckl stehe ihr das Recht zu, sich mit der Figur auseinanderzusetzen. Als ausgebildete Kunsttherapeutin wisse sie, "wie wichtig es für die psychische Entwicklung und Heilung eines Menschen ist, sein ganzheitliches Selbst zu finden", schreibt ihr Anwalt.

Beim Bildermalen mit Kindern sei es Johnson "ein besonderes Anliegen, sie mit ihrem inneren, unbekannten Wesen in Kontakt zu bringen".

Die Richter wollen die Angelegenheit zunächst in einer mündlichen Verhandlung mit beiden Damen ergründen. Die auf Urheberrecht spezialisierte 7. Zivilkammer hat für den 26. April um 13 Uhr einen Termin festgelegt. Dabei soll dann über den Antrag Kauts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden werden.

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