Im Internet auf Kundenfang:Betrügereien am laufenden Band

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Ein falscher Kfz-Mechaniker kassiert Vorschüsse, repariert aber nichts. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Im Internet bot ein falscher Kraftfahrzeugmechaniker seine Dienste an. Sparsame Autofahrer griffen bei dem vermeintlichen Schnäppchen zu und zahlten so nur drauf. In einem Fall sogar mit einem kapitalen Motorschaden, denn der falsche Autofachmann hatte wie üblich gar nichts repariert. Das Amtsgericht München verurteilte den 39-Jährigen nun wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Die Masche war immer dieselbe: Über die Handwerkerplattform "MyHammer" oder über Ebay-Kleinanzeigen bot der Münchner seine Dienste als Kfz-Handwerker an. In Wirklichkeit hatte er von dieser Arbeit keine Ahnung, er war nur ein Reifenmonteur. Wenn sich ein Interessent bei ihm meldete, besichtigte der Mann den Wagen und gab immer ungewöhnlich niedrige Reparaturkosten an. Für die notwendigen Ersatzteile kassierte er einen Vorschuss. In keinem Fall hat er die versprochenen Leistungen erbracht.

Aufgeflogen ist der Mann ziemlich genau vor einem Jahr. Da vereinbarte er mit einer arglosen Frau, dass er an ihrem Wagen den Zahnriemen, die Wasserpumpe und einen Temperaturfühler austauschen würde. Dafür bekam er 200 Euro Anzahlung. Bei Abholung bezahlte die Kundin weitere 150 Euro für die angeblich erbrachte Leistung. Tatsächlich hatte sich der Reifenmechaniker, wie üblich, nicht einmal die Finger schmutzig gemacht: Die unterlassene Reparatur führte in diesem Fall zu einem Motorschaden. Als der Frau jetzt klar wurde, dass sie betrogen worden war, verständigte sie die Polizei. Diese durchsuchte die Räume des Mannes und fand genügend Beweismaterial.

In der Strafverhandlung sagte der ermittelnde Beamte, dass der Beklagte seine "Kunden" entweder immer wieder vertröstet oder sich gar nicht mehr gemeldet habe. Die Fahrzeuge wurden stets zurückgegeben, obwohl die Teile nicht ausgetauscht wurden. "Alle elf Fälle liefen nach dem gleichen Schema ab", sagte der Polizist. Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, da er finanziell klamm war und sich mit seiner Masche eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollte.

Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte die Richterin zu seinen Gunsten, dass er ein Geständnis abgelegt hat. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, da er zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe erhielt und sozial eingebunden ist: Er hat eine feste Arbeit und Familie. "Es ist zu erwarten, dass ihm die Verurteilung Warnung sein wird, erneut Straftaten zu begehen", meinte die Richterin. Den von ihm angerichteten Schaden muss er zudem wiedergutmachen.

© SZ vom 26.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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