Heim in der Baierbrunner Straße:Umstrittene Asylunterkunft mit Zukunft

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Der Verwaltungsgerichtshof hält die Genehmigung des Flüchtlingsheims in der Baierbrunner Straße wohl für rechtens, ein Urteil steht noch aus. Die Hoffnungen der Nachbarn, diese problematische Massenunterkunft in absehbarer Zeit loszuwerden, dürfte sich damit zerschlagen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Der lange schwelende Streit um das Flüchtlingsaufnahmeheim in der Baierbrunner Straße 14 könnte neu auflodern. Denn die Hoffnungen der Nachbarn, diese problematische Massenunterkunft in absehbarer Zeit loszuwerden, dürfte sich zerschlagen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag zwar noch kein Urteil gefällt.

Auch der Flüchtlingsrat kritisiert die Zustände in der maroden und überbelegten Sendlinger Unterkunft. (Foto: lok)

Doch das Gericht ließ wenig Zweifel aufkommen, dass ein zwei Jahre altes Urteil, das den klagenden Anwohnern recht gegeben hatte, keinen Bestand haben dürfte: Darin war die erneute Verlängerung der Baugenehmigung für die umstrittene Asyleinrichtung für rechtswidrig erklärt worden. Freistaat und Stadt hatten dagegen Berufung eingelegt.

Noch mehr dürfte eine Bemerkung die Nachbarn aufhorchen lassen, die der Anwalt der Stadt eher nebenbei fallen ließ: Es liege bereits ein neuer Antrag vor - und zwar auf unbefristete Nutzung des Hauses für bis zu 350 Asylbewerber. Das wären 100 Leute mehr, als bisher erlaubt sind. Dabei hatte gerade erst der Bezirksausschuss die Stadt und die Regierung von Oberbayern aufgefordert, das Heim spätestens mit Auslaufen des Mietvertrages im April 2014 aufzulösen.

Ähnliches hatten bereits SPD-Abgeordnete im Landtagtag beantragt, waren jedoch an den Stimmen von CSU und FDP gescheitert. Der Bayerische Flüchtlingsrat beklagte immer wieder die Zustände in dem oft massiv überbelegten Heim, ebenso wie die Landtags-Grünen, die das "menschenunwürdige Heim" schließen wollten - nicht zuletzt, weil die baulich strapazierte Einrichtung monatlich rund 50.000 Euro Kaltmiete koste.

"Für diese Bude ein absoluter Wucher", sagte die Abgeordnete Renate Ackermann. Geschäftsführer der Vermieter-GmbH sei der Cousin eines Wiesnwirtes. Ackermann meinte dazu: "Da verdienen sich reiche Bürger auf Kosten der Ärmsten eine goldene Nase."

Sie alle hatten deshalb das Urteil der Münchner Verwaltungsgerichtskammer begrüßt, mit dem im September 2010 die Stadt abgekanzelt worden war: Der zuständigen Behörde sei offenkundig bewusst gewesen, dass der Freistaat die von der Lokalbaukommission verfügte Belegungsdichte von 230 Personen nicht einhalten werde. Bauaufsichtliche Maßnahmen habe die Stadt trotzdem zu keinem Zeitpunkt ergriffen.

"Es handelt sich daher um eine unverkennbare Gefälligkeitsauflage", welche von "der Beklagten von Anfang an nur zum Schein erlassen wurde und daher in einem auffallenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung steht", heißt es in dem Urteil. Die Nachbarn klagten nach Meinung des Gerichts zu Recht: Die unmittelbare Umgebung sei ein "reines Wohngebiet" - das Heim, das für Aufgaben genutzt werde, die weit über das betroffene Gebiet hinausgehen, stelle hier eine Art "Fremdkörper" dar.

Der zweite Senat des VGH stellt nun die Klassifizierung als reines Wohngebiet und damit den Kern des erstinstanzlichen Urteils infrage, sieht die Umgebung wohl eher als Mischgebiet an. Und er scheint auch anzuzweifeln, dass die mit der umstrittenen Baugenehmigung verbundenen Auflagen und Beschränkungen, etwa auf 230 Bewohner, überhaupt "nachbarschützende" Wirkung haben. Wann sie ihr Urteil verkünden wollen, ließen die Richter noch offen.

© SZ vom 07.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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