Haushaltspolitik:Wer spart, verliert

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Schulen müssen nicht ausgegebenes Geld nun wieder hergeben

Von Melanie Staudinger

Geld auf dem Konto anzusparen, lohnt heute kaum mehr. Nicht nur, dass so gut wie kein Gewinn mehr zu erzielen ist. Manche Banken verlangen sogar Zinsen auf das Guthaben. Wer spart, verliert also. Dieses Motto gilt von sofort an auch für Münchens Schulen, sie dürfen seit Neuestem keine Rücklagen mehr bilden. Das Budget, das ihnen am Jahresende übrig bleibt, verfällt. Und bei 343 öffentlichen Schulen kommt da schnell ein hoher Betrag zusammen. Die Abrechnung für das Jahr 2016 steht noch aus, aber 2015 haben die Bildungseinrichtungen nur 48,6 der ihnen zustehenden 55,4 Millionen Euro ausgegeben. 6,8 Millionen Euro sind demnach übrig, das entspricht immerhin etwa einem Drittel der Baukosten für eine neue Grundschule.

Reich wird die Stadt jetzt aber nicht, und auch die Schulen müssen nicht um ihre Finanzmittel fürchten. Das Bildungsreferat musste aber die Haushaltsführung ändern, weil der Bayerische Kommunale Prüfungsverband das bisherige Vorgehen kritisierte. Kommunale Haushalte, so lässt sich vereinfacht sagen, sind immer auf ein Jahr angelegt. Reste können nicht einfach automatisch mit ins Folgejahr genommen werden. Schulen müssen das Restbudget im übertragenen Sinne zurückgeben und bekommen zum 1. Januar neues Geld. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber komplex. Schulfinanzen sind ein Thema, mit dem sich ganze Lehrbücher füllen ließen.

Denn Schulen gehen nicht einfach zur Bank und heben Geld ab, wenn sie welches brauchen. Ein Konto haben sie nur für kurzfristige Zahlungen, dauerhaft liegt dort kein Geld. Die Leiter der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bekommen statt eines Sparbuchs eine Kostenstelle im städtischen Haushalt. Welcher Betrag ihnen zusteht, bestimmt sich nach der Anzahl der Schüler. Egal ob Grund-, Mittel- oder Realschule und Gymnasium: Der "schülerbezogene Sockelbetrag" errechnet sich, indem man die Anzahl der Schüler mit 100 Euro multipliziert.

Davon werden Büromaterialien für das Sekretariat, Projekte, Schulbücher, Geräte sowie Möbel und Ausstattungsgegenstände, die günstiger als 150 Euro sind, bezahlt. Zusätzlich gibt es je nach Schulart Geld für Lebensmittel, Ganztag, Tagesheime und IT-Leistungen. Dieses Budget verfällt zum Jahresende. Angst müssen Schulleiter aber nicht haben, dass sie keine jahresübergreifenden Einkäufe mehr tätigen können. Denn im investiven Bereich, also bei Anschaffungen von 150 Euro und mehr, sind Übertragungen ins Folgejahr weiter möglich, wie eine Sprecherin des Bildungsreferats erklärt.

Das Verfahren ist kompliziert - und das wird es wohl auch bleiben. Erst kürzlich hat das Bildungsreferat die Forderung der Grünen-Stadtratsfraktion nach mehr Autonomie für die Schulen zurückgewiesen. Die Verantwortlichen dort sollten nicht überbelastet werden, widersprach Stadtschulrätin Beatrix Zurek. Themen, die ein erhebliches Maß an Detailwissen im kommunalen Rechnungswesen erforderten, müssten zentral übernommen werden. Der erforderliche Beratungsaufwand sei sonst zu hoch - auch wenn es manchem Schulleiter lieber wäre, wenn er alles in Eigenregie handhaben könnte. Denn oftmals dauert es sehr lange, bis von der Stadt Vorhaben genehmigt oder Rechnungen bezahlt sind. Schon allein deshalb werde das Budget nicht ausgeschöpft, berichten Schulleiter - auch das ist eine Strategie, um Finanzmittel dauerhaft einzusparen, wenn auch eine nervenaufreibende.

© SZ vom 10.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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