Hammer-Überfall:"Gewaltexplosion war nicht vorhersehbar"

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Der mutmaßlicher Täter hat ein Teilgeständnis abgelegt. Die Staatsanwalt bestätigt, dass der Jugendliche bereits vorbestraft war.

Susi Wimmer

Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, zumal dem Täter Habgier und eventuell auch Heimtücke unterstellt werden können: Genau an seinem 18. Geburtstag ist der Jugendliche, der nach dem Hammer-Überfall auf den Nachtportier in der Stollbergstraße am Montag festgenommen wurde (die SZ berichtete), am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt worden.

Der 18-Jährige hat bereits ein Teilgeständnis abgelegt und war zunächst wegen Suizidgefahr in die Isar-Amper-Klinik in Haar eingeliefert worden.

Was sich an jenem Montag in den frühen Morgenstunden in dem Appartementhotel an der Stollbergstraße genau zugetragen hat, ist noch immer nicht klar. Auf jeden Fall kannte sich der mutmaßliche Täter in dem Viertel bestens aus: Der Jugendliche wohnte in direkter Nachbarschaft zum Hotel.

Wie Dezernatsleiter Harald Pickert, dem unter anderem die Mordkommission unterstellt ist, vor der Presse erklärte, ist der Jugendliche vermutlich über ein rückwärtiges Fenster in das Hotel eingebrochen. Als er vor dem überraschten Portier auftauchte, gab er sich als Hotelgast aus. Dann verschwand er durch die Vordertüre - um später noch einmal zurückzukehren.

Nach Aussagen von Pickert hatte der Täter Einbruchswerkzeug wie Hammer, Brecheisen und Schraubendreher dabei. Im Foyer griff er den 72-Jährigen an, schlug ihn mit dem Hammer auf Kopf und Stirn und trat sein Opfer auch noch mit Füßen ins Gesicht. Der Münchner erlitt lebensgefährliche Gehirnblutungen und wurde mehrere Stunden lang operiert.

"Dass der Mann nach diesen Verletzungen bereits am Dienstag wieder ansprechbar war, ist eine medizinische Höchstleistung", meint Pickert. Zumal auch davon auszugehen sei, dass der Überfall bereits gegen 4 Uhr stattfand und der Schwerstverletzte erst um kurz nach 6 Uhr von der Zeitungsausträgerin gefunden wurde.

Bereits am Dienstag konnte der Nachtportier während einer kurzen Polizeivernehmung den Täter mittels eines Lichtbildes identifizieren. Der gebürtige Ukrainer lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Er ist arbeitslos und stammt aus sozial schwachen Verhältnissen. Er wuchs teils im Heim auf, teils bei seiner Mutter, und fiel bei der Polizei erstmals vor fünf Jahren auf.

Gegen ihn wurde bereits wegen Einbrüchen, Verstößen gegen das Waffengesetz und Bedrohungen ermittelt; außerdem konsumierte der Jugendliche immer wieder Drogen und Alkohol. In der Kneipe vor seiner Haustüre hatte er wegen diverser Vorfälle Lokalverbot.

Der 18-Jährige ist nach Angaben von Oberstaatsanwalt Peter Boie vorbestraft: "Er wurde einige Male verurteilt, zuletzt 2006 wegen eines Eigentumsdeliktes." Bis dato sei aber noch keine Jugendstrafe gegen ihn ausgesprochen worden, er sei lediglich einmal in Arrest gesessen. 2006 sei er zu einer Bewährungsstrafe bis zum Herbst 2008 verurteilt worden, verbunden mit regelmäßigen Besuchen bei einem Bewährungshelfer.

Was Gewaltdelikte anbelangt, so hieß es in der Pressekonferenz, sei der mutmaßliche Täter bislang nicht sonderlich in Erscheinung getreten. Eine "derartige Gewaltexplosion" sei jedenfalls nicht vorhersehbar gewesen.

© SZ vom 24.01.2008/ngh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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