Gerichtsverhandlung abgesagt:Umtriebiger Ex

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Der Tierpark und sein früherer Chef Wiesner streiten um Ruhestandsbezüge

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Gerichtsverhandlungen sind erst dann wirklich öffentlich, wenn Prozessbeobachter auf den Zuschauerbänken sitzen. Solch eine Öffentlichkeit hat am Mittwoch der Tierpark Hellabrunn offensichtlich gescheut. Die Verhandlung einer Klage des Zoos gegen seinen früheren Chef Henning Wiesner ist kurzfristig abgesagt worden. Hellabrunn und Wiesner möchten jetzt doch lieber hinter verschlossenen Türen reden und nach einer außergerichtlichen Lösung suchen.

Der Grund des Rechtsstreits: Wiesner, der bis 2009 ein Direktorengehalt bezog, soll jetzt seine Nebeneinkünfte offenlegen - Hellabrunn will sie ihm auf die Ruhestandsbezüge anrechnen. Wie Wiesners Rechtsanwalt Wolfram Döbereiner dazu erläutert, sei der frühere Zoo-Chef zwar ehemaliger Vorstand in einer AG gewesen, er bekomme jedoch eine Altersversorgung wie ein Beamter. Deshalb gebe es eine Klausel über Hinzuverdienstgrenzen, bei deren Überschreiten bestimmte Einkünfte auf das Ruhegehalt angerechnet werden.

Wiesners Auskünfte dazu erschienen der Münchner Tierpark AG offenbar nicht glaubhaft. Vielleicht wollte man sie auch einfach nicht glauben. Wiesner ist auch im Ruhestand sehr umtriebig, wie leicht zu googlen ist. Zudem war er in seiner Amtszeit sicherlich nicht allen gut Freund - der Mann konnte seine Wünsche und Vorstellungen ziemlich rigoros durchsetzen. Beim Tierpark schweigen die Verantwortlichen zu der ganzen Thematik: Zu laufenden Verfahren gebe es keine Auskünfte, hieß es aus der Pressestelle am Mittwoch. Und auch Aufsichtsratsvorsitzende Christine Strobl, Dritte Bürgermeisterin, ist zu dem Thema nicht sehr gesprächig. Jedermann müsse sich an vertragliche Regelungen halten, sagte sie. Strobl erklärte dann aber doch, dass die Klage vom Tierpark ausgehe - im Aufsichtsrat sei sie lediglich zur Kenntnis genommen worden.

Sein Mandant habe jetzt wieder neue Steuerbescheide vorgelegt, die ebenfalls eindeutig belegen, "dass Herr Professor Wiesner keine auf das Ruhegehalt anrechenbaren Einkünfte hatte", sagte Anwalt Döbereiner. Alle Tätigkeiten seien entweder ehrenamtlich oder innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen.

© SZ vom 25.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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