Gerichtsurteil:Einkaufen auf eigene Gefahr

Nach einem Sturz in einem Supermarkt ist eine Kundin mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Kunden dürfen beim Einkaufen in Supermärkten nicht auf absolute Sicherheit bauen, befand das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Zwar hätten Supermarkt-Betreiber "alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen" zu ergreifen. "Absolute Sicherheit ist indessen nicht geschuldet", entschied das Gericht weiter. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Kundin war in einem Supermarkt an der Tegernseer Landstraße wegen einer Putzwasserlache auf dem Boden ausgerutscht und gestürzt. Sie habe sich dadurch an Rippenbogen und Sprunggelenk verletzt und erhebliche Schmerzen erlitten, behauptete die Klägerin. Die Stelle war kurz zuvor gereinigt worden, weil eine Rotweinflasche zerbrochen war. Die Frau argumentierte, der Betreiber habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und bemängelte vor allem das Fehlen eines Warnschildes. Die Klage auf mindestens 2500 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht zurück. Der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt und sei auch nicht verpflichtet gewesen, Warnschilder aufzustellen.

© SZ vom 16.01.2017 / dpa/SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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