Gericht:Pädophiler muss viereinhalb Jahre in Haft

Ein 29-jähriger Pädophiler ist am Donnerstag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 20. Strafkammer am Landgericht München I verfügte zusätzlich die Unterbringung von Sebastian R. in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Der Mann hatte gestanden, 2014 in München zunächst die dreijährige Tochter seiner damaligen Freundin missbraucht zu haben. Nach der Trennung von der Frau verging er sich zudem an der zweijährigen Tochter einer Bekannten. Das Mädchen wurde durch die Tat schwer traumatisiert.

Beide Frauen hatten nicht gewusst, dass R. wegen des Besitzes von Kinderpornografie mehrfach vorbestraft war und deswegen auch im Gefängnis gesessen hatte. Sie baten ihn, auf ihre Kinder aufzupassen. Die eine Mutter hatte einen Arzttermin, die andere wurde ins Krankenhaus eingeliefert, als R. sich anbot, bei den Kindern zu bleiben. Zuvor hatte er eigenmächtig Medikamente abgesetzt, die seinen krankhaften pädophilen Trieb unterdrückten. Vor Gericht hatte er über sich gesagt: "Das kann jederzeit wieder passieren." Der psychiatrische Sachverständige Cornelis Stadtland bestätigte die Selbsteinschätzung des Angeklagten und kam zu dem Ergebnis, dass er unter Pädophilie und einer Persönlichkeitsstörung leidet: "Er ist für die Allgemeinheit gefährlich." Sebastian R. verpflichtete sich, den Opfern jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ob er das Geld je aufbringen wird, ist aber fraglich. Er verfügt über keinerlei Einnahmen und Erspartes und wird auf absehbare Zeit auch keine Gelegenheit haben, Geld zu verdienen.

© SZ vom 11.12.2015 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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