Geknackt:Naive Vorstellung von Einbruch

"Geknackt, nicht aufgebrochen" vom 21. Oktober:

Mir scheint, der Richter ist mit seiner Auffassung der technischen Entwicklung vor einigen Jahren irgendwo stecken geblieben. Datendiebstahl ist in der Regel mit Einbrüchen in Firmennetzwerke verbunden. Und obwohl hier niemand mit einem Brecheisen einen Server aufhebelt, sondern Sicherheitsmechanismen knackt, spricht man von einem Einbruch. Und obwohl nur Sicherheitsmechanismen geknackt wurden, wird dieser Diebstahl strafrechtlich verfolgt.

Künftig werden Versicherungen wohl auch nicht mehr bezahlen, wenn eine Wohnung ausgeräumt wurde und beim Einbruch ein Schloss mit einem geeigneten Werkzeug geöffnet wurde. Nach Auslegung des Richters hätte die Wohnung ja aufgebrochen werden müssen, damit die Versicherung den Schaden begleicht. Versicherungsnehmer sollten wohl unverzüglich ihre Versicherung kontaktieren und um Klärung des Sachverhalts ersuchen - natürlich schriftlich!

Josef Feuerstein, Markt Schwaben

© SZ vom 28.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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