Gefährliche Körperverletzung:Bürgermeister im Zeugenstand

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Bürgermeister Hep Monatzeder wollte eine Wiesn-Schlägerei schlichten. Dabei geriet er selbst zwischen die Fronten.

A. Krug

Ein Bürgermeister auf dem Zeugenstuhl im Strafgericht, das kommt auch nicht alle Tage vor. Hep Monatzeder, 3.Bürgermeister der Landeshauptstadt, musste am Donnerstag im Amtsgericht auf jenem gepolsterten Stuhl Platz nehmen, auf dem schon viele eine ungemütliche Zeit verbracht haben.

3. Bürgermeister Hep Monatzeder wollte auf dem Oktoberfest 2009 eine Schlägerei schlichten. (Foto: Foto: Alessandra Schellnegger)

Ungemütlich sollte es allerdings für den 58-jährigen Grünen-Politiker nicht werden, dazu bestand auch kein Anlass: Denn Hep Monatzeder war lediglich als Zeuge einer Wiesnschlägerei geladen worden. Eigentlich hatte er dabei nur schlichten wollen, am Ende hatte er jedoch selbst einen - so vermerkt es die Anklage akribisch - "blutenden Kratzer an der Hand" davongetragen.

Opfer brach bewusstlos zusammen

Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen ist Andreas L., 44 Jahre alt und von stämmiger Statur, "korpulent" sagt er dazu. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 30. September vorigen Jahres in einem regelrechten Amoklauf auf der Wiesn drei Männer und eine Frau attackiert und mehr oder weniger massiv am Hals gewürgt zu haben.

Einen jungen Mann soll er dabei so hart angegangen sein, das dieser eine Kehlkopfschwellung erlitt und wenige Minuten nach der Attacke bewusstlos zusammenbrach. Wie ernst die Staatsanwaltschaft den Vorfall nimmt, zeigt sich schon daran, dass ein erfahrener Gruppenleiter der Kapitalabteilung - üblicherweise für Mord und Totschlag zuständig - die Anklage vertritt.

Es habe eine "abstrakte Lebensgefahr" bestanden, sagt Florian Schlosser, der Angeklagte habe bei seinem Vorgehen lebensbedrohliche Verletzungen mindestens "billigend in Kauf genommen". Von all dem will Andreas L. nichts wissen. Er habe damals vier Maß Bier und eine Radlermaß getrunken, verkündet er - ermittelt wurden später 1,11 Promille. Betrunken habe er sich nicht gefühlt, beteuert er.

Angeklagte wurde geschubst und gestoßen

Auslöser des "Tumults", wie er es nennt, sei der Rempler eines "älteren Herrn" vor dem Zelt der Fischer-Vroni gewesen. "Der ist direkt auf mich geprallt und dann zu Boden", sagt Andreas L. Er habe sich zu dem am Boden liegenden Betrunkenen hinuntergebeugt und ihm gesagt. "Das macht du nie mehr wieder."

In diesem Augenblick sei er auch schon von allen Seiten gestoßen und geschubst worden. Er habe dann "mehrere angreifende Hände gespürt" und sich lediglich gewehrt. "Mehr weiß ich nicht, es war eigentlich ein wunderschöner Wiesnausflug."

Dass er jemanden gewürgt habe, bestreitet er ganz entschieden. Woher denn dann die Verletzungen des jungen Mannes kämen, will der Richter wissen. "Wissentlich habe ich den nicht am Hals gepackt, es kann aber sein, dass ich von der Brust zum Hals abgerutscht bin", gibt der Angeklagte zum Besten.

Wie bei solchem Chaos üblich, hat jeder der 13 geladenen Zeugen seine ganz eigene Wahrnehmung des Vorfalls. Aber die Zeugen sind sich weitgehend einig, dass der Angeklagte "äußert aggressiv" gewesen sei und mehrere Leute am "Hals gepackt" habe. "Mir wurde schwarz vor Augen", bezeugt der junge Mann, der bewusstlos zusammengebrochen war.

Die Hand aufgeritzt

So gesehen kam Hep Monatzeder glimpflich davon. Er hatte damals nur schlichten wollen, als er zufällig an dem Menschenauflauf vorbeikam. "Ich hab' das gesehen und mich dazwischengestellt", erzählt der resolute Bürgermeister

Er habe beruhigend auf Andreas L. eingeredet, viel genutzt hatte das aber offenbar nicht. "Plötzlich ging es wieder los, und dann ist er einem an die Gurgel." Monatzeder selbst ritzte sich die Hand auf, "vielleicht bin ich an seinen Hosenträgern hängen geblieben", mutmaßt er.

Nach fast acht Stunden Verhandlung das Urteil: Andreas L. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Er nimmt das Urteil sofort an.

© SZ vom 07.05.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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