Gastronomie:Auch die Schranne muss mal schlafen

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Die angekündigte 24-Stunden-Öffnung der Halle wird womöglich mangels Publikum ein PR-Gag bleiben.

Bernd Kastner

Das Konzept ist neu, vor allem in einer Stadt, der man frühes Hochklappen der Bürgersteige nachsagt. Jetzt öffnet die Schrannenhalle endlich ihre Tore, und wirbt vollmundig mit ihrem Konzept der Daueröffnung: "Hier kann man rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche kaufen, schauen, staunen, erleben, die Seele baumeln lassen."

Wirklich rund um die Uhr? Nun, das hänge natürlich auch von der Reaktion der Münchner auf die Glas- und Stahlhalle ab, räumt Geschäftsführer Jürgen Lochbihler ein. Die Daueröffnung beziehe sich allenfalls auf die rund zehn Gastro-Stände, die wie jede andere Wirtschaft und Kneipe nur während der Putzstunde von fünf bis sechs Uhr geschlossen haben müssen. Ob es tatsächlich immer etwas zu essen geben wird in der Schranne, werde sich zeigen. "Wir können niemanden zwingen", so Lochbihler. Die Öffnungszeiten seien den "Marktteilnehmern" überlassen.

Zigaretten oder Bierkrüge werden auch nach 20 Uhr verkauft

Diverse Werbeprospekte suggerieren, man könne in der Schranne auch um Mitternacht nicht nur essen, sondern auch shoppen. Was so aber nicht stimmt. Die normalen Verkaufsstände müssten um 20 Uhr schließen, erklärt Christopher Habl, Sprecher des Kreisverwaltungsreferats.

Es gebe für die Schranne keine Ausnahmeregelung. Ausgenommen seien allenfalls Souvenirstände. Dort aber dürfe nachts um drei auch nicht der Goldohrring verkauft werden, selbst wenn er vom Schrannen-Goldschmied gefertigt wurde. Ein nach 20 Uhr verkauftes Souvenir müsse einen "Bezug zur Gastronomie" haben, sagt Habl. Also Zigarren, Zigaretten oder Bierkrüge. Sicher sei immerhin, so Lochbihler, dass Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag anwesend seien. Nachts sähen mindestens zwei Mitarbeiter in dem Gebäude nach dem Rechten.

Derweil fieberten die Standl-Besitzer der Eröffnung am 5. September entgegen, berichtet Lochbihler. Alle rund 50 Verkaufsstände seien vermietet. Herkömmliche Pacht, die sich an der Quadratmeterzahl orientiere, werde allerdings nicht gezahlt, sondern eine umsatzabhängige Gebühr.

Handelsgebühr und Gastrogebühr

Jeder Stand und jedes Sortiment seien vorab "individuell" bewertet und mit einer Umsatzabgabe versehen worden. Wenn ein Händler eine Flasche Wein verkaufe, werde die Handelsgebühr fällig, ziehe er den Korken heraus und schenke Wein aus, falle dies unter die Gastrogebühr. Die Größe des Standes spiele dabei keine Rolle.

Der Streit um eine Gebühr der besonderen Art hat mittlerweile ein Ende gefunden. Die Schrannen-Investoren und die Stadt hatten sich wegen des Erbbauzinses für das Grundstück und die Kosten für die Infrastruktur gezankt.

"Es ist Geld bezahlt worden"

Die Stadt hatte die Schrannenhallen KG auf Zahlung von 1,4 Millionen Euro für die Verlagerung von Versorgungsleitungen verklagt. Zudem forderte die Kommune den Erbbauzins in Höhe von gut 600000 Euro.

Wie die Sprecherin des Kommunalreferats, Silke Pesik, erklärt, habe man sich vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Dabei sei die Rechtsposition der Stadt "im Wesentlichen bestätigt" worden. Konkrete Zahlen wollte sie wegen des vereinbarten Stillschweigens nicht nennen. Man habe aber einen "Kompromiss" gefunden. Immerhin, "es ist Geld bezahlt worden" seitens des Investors, so Pesik.

Das gilt offenbar auch für den Erbbauzins. Die ursprüngliche Regelung hatte eine Kopplung an die Investitionssumme vorgesehen: Je höher diese, desto geringer der Erbbauzins. Weil die Baukosten enorm gestiegen waren, hätten die Investoren "das Grundstück praktisch umsonst bekommen", wie CSU-Stadtrat Helmut Pfundstein folgerte. Ganz so billig wurde es dann doch nicht. Man habe sich auf einen Betrag unabhängig von den Baukosten geeinigt, so Pesik.

© SZ vom 30.08.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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