Die Nürnberger Justiz hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner Oberstaatsanwalt im Zusammenhang mit der Gaddafi-Affäre eingestellt. Die Initiative Bayerischer Strafverteidiger hatte August Stern im Juni 2011 wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt und Geheimnisverrat angezeigt.
Ihm wurde vorgeworfen, einen in München lebenden Sohn des libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi vor einer Hausdurchsuchung gewarnt zu haben. In der Villa von Saif al-Arab Gaddafi waren Waffen und Drogen vermutet worden.
Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hatte das Verfahren gegen seinen Münchner Kollegen an sich gezogen. Ein Justizsprecher bestätigte Informationen der Süddeutschen Zeitung, wonach die ursprünglich ermittelnde Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Verfahren vermutlich wegen geringer Schuld einstellen wollte, ob mit oder ohne Geldauflage ist ungewiss.
Der Generalstaatsanwalt sei mit solch einer Schuldzuweisung aber "nicht einverstanden" gewesen, weil er bei Oberstaatsanwalt Stern gar keinen Hinweis auf strafbares Handeln sehe. Deshalb habe der Generalstaatsanwalt als übergeordneter Behördenleiter das Verfahren an sich gezogen. Anders als Gerichte, die unabhängig arbeiten, sind Staatsanwaltschaften weisungsgebunden.
Stern war, wie berichtet, 2007 in Berlin bei der libyschen Vertretung vorstellig geworden, um zu klären, ob Gaddafi diplomatische Immunität genießt und damit für die Justiz tabu ist. Dabei informierte der Oberstaatsanwalt den Botschafter auch über eine anstehende Durchsuchung von Gaddafis Villa in Waldperlach und den von ihm angemieteten Zimmern im Hotel Bayerischer Hof.
Die Durchsuchung erfolgte Wochen später und brachte keine Beweise zutage. Gegen Gaddafi wurde immer wieder ermittelt - von Waffenhandel bis zur Anstiftung zum Mord. Abgesehen von Verkehrsdelikten verliefen alle Verfahren laut Staatsanwaltschaft ergebnislos.