Wenn die S-Bahn nicht hält:Unbezahlte Fahrten

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Staatsregierung antwortet auf Anfrage von Reinhold Bocklet

Im Falle von Zughalt-Ausfällen gilt die Strecke zwischen dem zuletzt bedienten und dem nächsten bedienten Halt als ausgefallen. Diese Strecke wird der DB AG von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) nicht vergütet. Dies ist die Antwort der Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage des Stimmkreisabgeordneten Reinhold Bocklet (CSU), der die Praxis der S-Bahn-München bei Verspätungen von S-Bahn-Zügen, einzelne Halte ausfallen zu lassen, deutlich kritisiert hatte.

Die Staatsregierung ist laut Bocklet der Meinung, "dass das Auslassen von Haltestellen bei Verspätungen der S-Bahn München kein probates Mittel zur Minimierung von Verspätungen" ist. Zu den vertraglichen Verpflichtungen der DB Regio gehöre "insbesondere die pünktliche und zuverlässige Bedienung aller Halte". Die Staatsregierung weist außerdem darauf hin, dass die S-Bahn München inzwischen von einem externen Gutachter ein umfassendes Störfallkonzept habe erarbeiten lassen, das die verschiedenen Störfälle kategorisiert und mit Ersatzmaßnahmen hinterlegt habe. Dieses System sei so aufgebaut, dass die Auswirkungen auf das Gesamtsystem möglichst gering blieben.

Die Prüfung der Forderung, einen Verspätungsabbau durch Ersatzzüge zu erreichen, habe aber nach Mitteilung der Staatsregierung ergeben, dass es wirtschaftlich nicht darstellbar wäre, generell 20 zusätzlich notwendige Fahrzeugen samt Personal vorzuhalten.

Als Fazit stellt Landtagsvizepräsident Bocklet fest, dass dem Staat im Fall, dass Haltestellen mit geringem Verkehrsaufkommen bei Verspätungen ausgelassen werden, nur die Kürzung von Streckenentgelten als Sanktion zur Verfügung steht und darüber hinaus der Appell an das beauftragte Verkehrsunternehmen zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Im Übrigen heißt es im Antwortschreiben wörtlich: "Die Staatsregierung erwartet von DB Regio in allen Fällen von Betriebsänderungen eine schnelle und zuverlässige Information der Fahrgäste. Das betrifft selbstverständlich auch das Auslassen von Halten, das sowohl im Zug als auch an den entsprechenden Stationen rechtzeitig und umfassend kommuniziert werden muss."

© SZ vom 15.07.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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