Vor dem Amtsgericht:Hanfpflanzen im Wohnzimmer

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31-jähriger Germeringer wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Julia Bergmann, Fürstenfeldbruck

Glasbehälter gefüllt mit Marihuana und Haschisch auf dem Wohnzimmertisch, Cannabis-Pflanzen in der Wohnung, Aschenbecher voll angerauchter Joints - das ist das Bild, das sich Germeringer Polizisten bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte Dezember bot. "Ich habe eines der Gefäße geöffnet, darin befanden sich 111 Gramm Marihuana", erzählt der Polizeibeamte, der als Zeuge im Prozess gegen einen 31 Jahre alten Germeringer aussagt. Am Ende der Wohnungsdurchsuchung habe man neben diversen Utensilien zur Aufzucht auch zehn Cannabis-Pflanzen, 196 Gramm Marihuana und 52 Gramm Haschisch sichergestellt. Nun musste sich der Germeringer, der seine Bleibe als Miniatur-Plantage genutzt hatte, wegen der unerlaubten Herstellung und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht unerheblichen Mengen vor dem Brucker Amtsgericht verantworten.

Dort zeigt sich der 31-Jährige geständig. "Ich war abhängig von diesen Substanzen", sagt er. Die Cannabispflanzen habe er damals für den Eigenbedarf angebaut, denn er habe sich die Drogen nicht von außen beschaffen wollen. Um Pflanzensamen zu besorgen, sei er mit dem Zug nach Amsterdam gefahren, die Aufzuchtutensilien habe er in einem Laden in München gekauft und schließlich mit dem Anbau begonnen. Zehn der insgesamt 15 Samen sind ausgetrieben. Eben jene hatte der Angeklagte kurz vor der Wohnungsdurchsuchung abgeerntet und getrocknet. Anzeichen dafür, dass der Germeringer seine Ernte anschließend verkaufen wollte, hat es in der Wohnung laut Aussage des Polizisten nicht gegeben. Seit etwa fünf Monaten, betont der Angeklagte, habe er aber keinerlei Drogen mehr angerührt, damit sei Schluss. "Ich will nicht mehr mein Leben kaputt machen."

Während die Staatsanwältin für eine zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und zehn Monaten plädiert und fordert, der Angeklagte solle 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, hält der Verteidiger des Angeklagten die Mindeststrafe von einem Jahr für ausreichend. Mit Verweis auf das niedrige Einkommen des Angeklagten von etwa 1000 Euro netto bittet er das Gericht, von einer Geldauflage abzusehen. Zuvor hatte er argumentiert, die Menge der Betäubungsmittel spreche zwar auf den ersten Blick gegen eine Einstufung als minderschwerer Fall, man müsse aber die Begleitumstände berücksichtigen. So sei sein Mandant geständig und nicht vorbestraft und habe nicht mit den Drogen gehandelt. Wenn man Cannabis anpflanze, so der Rechtsanwalt, wisse man zudem nie, wie hoch letztlich der Ertrag sei.

Eine Erklärung, die freilich an der Einschätzung des Gerichts nichts ändert. Immerhin wurde bei dem gefundenen Cannabis ein THC-Wert von insgesamt 16 Gramm und beim Haschisch von gut elf Gramm festgestellt. Der Grenzwert, bei dem man noch von einer geringen Menge sprechen kann, liegt bei 7,5 Gramm. Einen minderschweren Fall kann das Gericht somit nicht erkennen und verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss der Germeringer 2000 Euro in Raten an die Caritas Suchtberatung zahlen.

© SZ vom 27.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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