Volkshochschule:Fragen an den Aufsichtsrat

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Die Verantwortlichen sollten die Affäre um die Volkshochschule transparent aufarbeiten

Von Stefan Salger

Noch lassen sich die Dimensionen der Affäre rund um die Brucker Volkshochschule nur in Ansätzen erahnen. Und das, obwohl die Versäumnisse offenbar bereits zwei Jahre zurückliegen. Gelinde gesagt erstaunlich ist die Informationspolitik der Stadtspitze, der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats der Brucker VHS. Allen drei Gremien gehört Oberbürgermeister Klaus Pleil an, der sonst sehr auf Transparenz und Bürgerbeteiligung bedacht ist. Nach Lage der Dinge trägt er ebenso wenig die Verantwortung wie der mit Stadträten besetzte Aufsichtsrat, weil sie erst nach den Kommunalwahlen 2014 ihre Ämter angetreten haben. Umso seltsamer, dass die Öffentlichkeit bis heute bewusst in Unkenntnis gelassen wurde über das eklatante Missmanagement, das bis zum Wechsel an der Spitze der Geschäftsführung im Jahr 2013 offenbar geherrscht hat. Über Details soll weiterhin nur hinter verschlossenen Türen geredet werden. Da ist die Rede von einer gelöschten Computerfestplatte und von falschen Buchungen. Und ganz nebenbei erfährt man, dass dem früheren Geschäftsführer nicht nur die Entlastung versagt worden ist, sondern die VHS laut einem Stadtratsbeschluss von 2014 Ende August 2015 eigentlich aufgelöst werden sollte.

Möglicherweise soll mit der restriktiven Informationspolitik der frühere Geschäftsführer geschützt werden. Möglicherweise war dieser schlicht überfordert und versuchte lediglich, die VHS weiter wie einen Verein zu führen und die Kosten niedrig zu halten. Viel "möglicherweise", denn Genaues ist nicht zu erfahren. Menschlich wäre eine solche Strategie nachvollziehbar. Und doch bedarf es sehr wohl einer transparenten Aufarbeitung. Denn die Zuschüsse der Stadt an die VHS speisen sich aus Steuermitteln, und die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, über Fehlsteuerungen und Verantwortlichkeiten informiert zu werden. Können Fehler schon nicht vermieden werden, sollte zumindest geklärt werden, ob es systemimmanente Defizite gibt, die sich abstellen lassen. Zu klären ist beispielsweise, warum der frühere VHS-Aufsichtsrat als zuständiges Kontrollgremium nicht interveniert hat. Können Lehren gezogen werden, dann sollten diese auch auf andere städtische Tochtergesellschaften wie Stadtwerke oder Grundstücksvermarkter Industha übertragen werden.

© SZ vom 15.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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