Umweltfrevel:Protest gegen Abholzaktion

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Naturschützer und Grüne demonstrieren in Kottgeisering am Grundstück eines Kahlschlages. Den Eigentümer erwartet wohl ein Bußgeldverfahren, weil er schützenswerte Bäume ohne Genehmigung gefällt hat

Von Manfred Amann, Kottgeisering

Der Schock über den aus Sicht der Anlieger "skandalösen Baumfrevel" auf der Johannishöhe in Kottgeisering sitzt noch immer tief. Vor allem deswegen, weil es kaum möglich sein wird, auch nur annähernd den alten naturnahen Zustand wieder herzustellen. Nachdem die Bürgerinitiative, die sich gegen den Ausbau der Straße "Johannishöhe" und für den Schutz des sensiblen Naturraumes formiert hatte, den "Kahlschlag" bei Naturschützern angeprangert hatte, haben sich am vergangenen Sonntagmittag etwa 40 Betroffene und Gemeinderäte der Ortsgruppe Grafrath-Kottgeisering von Bündnis 90/Die Grünen mit der Angeordneten des Bundestages ihrer Partei, Beate Walter-Rosenheimer, am "Tatort" zu einer Protestaktion versammelt.

Ihr Unmut richtete sich in erster Linie gegen die Fällung etlicher hoher Buchen sowie einer markanten Eiche, die gemäß Bebauungsplan "Johannishöhe" zu erhalten gewesen wären. "Die Bäume wurden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion frühmorgens niedergemäht", beklagte Elke Struzena. Und man war sich einig, dass man darauf drängen wolle, dass der "Raubbau an der Natur" mit einer hohen Geldbuße und mit der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen sanktioniert werden müsse, "damit ein solches Verhalten nicht Schule macht". Man müsse solchen Entwicklungen "entschieden entgegentreten", befand auch Walter-Rosenheimer.

Auch Bürgermeisterin Sandra Meissner kann die "mutwillige Zerstörung des naturnahen Fleckchens" noch nicht fassen. Als sie von dem beginnenden Kahlschlag gehört habe, sei sie sofort hingefahren, "doch es war schon zu spät". Daraufhin habe sie die Polizei um Feststellung der Personalien der noch anwesenden Waldarbeiter gebeten und die Aktion beim Landratsamt angezeigt. Die meisten der gefällten Bäume seien im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ausdrücklich unter Fällschutz gestellt, davon habe der Eigentümer aus Mittelstetten wissen müssen, der das Grundstück vor einigen Jahren erworben habe. Bei jeder Grundstücksübertragung werde vom Notar auf die Auflagen hingewiesen, die mit dem Erwerb verbunden seien, erklärt Bürgermeisterin und Rechtsanwältin Meissner.

Der Eigentümer will jedoch keine Kenntnis von der Auflage gehabt haben. Auf die Frage, ob er das Grundstück bebauen wolle, versicherte er, "aktuell und auch in nächster Zeit nicht". Bei Arbeiten auf der anliegenden Wiese sei der Außenspiegel eines Traktors von einem herabhängenden Ast abgerissen worden, daher habe er ursprünglich Äste zurückschneiden wollen, erläutert der Eigentümer. Infolge starker Winde seien dann von einigen Bäumen Äste abgebrochen oder hätten noch für Fußgänger und Autos gefährdend in den Baumkronen gehängt. Zudem habe er Sorge gehabt, dass die hohen Fichten nahe der Grundstücksgrenze bei Windbruch auf ein Hausdach hätte stürzen können. Dies alles zusammen, "also um Gefahren zu begegnen", habe ihn dann bewogen, alle Bäume zu fällen.

"Es war mir klar, dass es Ärger geben wird", gibt der Grundbesitzer zu, daher sei er auch "schon früh am Tag" mit den Motorsägen angerückt. Von Waldfrevel zu reden, hält er jedoch für "völlig überzogen". Er bewirtschafte im Raum Mittelstetten acht Hektar Wald und könne einschätzen, dass die meisten Bäume auf dem Grundstück infolge von "Samenanflug" gewachsen seien, und die angeblich so wertvolle Eiche sei im Kernholz ziemlich morsch. "Von der Erhaltungspflicht habe ich nichts gewusst", und über den angedachten Vollausbau der Straße sei er als Anlieger auch nicht informiert worden, so der Beschuldigte. Da bislang noch gar nicht klar sei, ob der Vollausbau wirklich weiterverfolgt werde, habe es auch keine Veranlassung gegeben, meint dazu Bürgermeisterin Meissner.

Laut der Pressesprecherin im Landratsamt, Ines Roellecke, stellt eine Fällung von Bäumen ohne Genehmigung, die als "zu erhalten" kartiert sind, rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Landratsamt könne daher ein entsprechendes Verfahren einleiten, das mit der Anhörung des Verursachers beginne. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt werden könne, sei aber erst danach und nach Prüfung aller Umstände zu entscheiden. In der Regel werde auch eine entsprechende Ersatzpflanzung verlangt. Dies fordern die Anlieger indes vehement, denn sie fürchten nun, dass durch die "vollendeten Tatsachen", der Schutz der Landschaft als wesentliches Argument gegen den geplanten Straßenausbau an Gewicht verlieren könnte. Umweltsünden ahnden, wurde daher auf einem Transparent gefordert, und dass man den sensiblen Naturraum nicht durch einen Vollausbau der Straße zerstören dürfe.

© SZ vom 14.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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