Reden wir über:Inklusion im Arbeitsleben

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Heinz Weixelbaum ist Schwerbehindertenvertreter. (Foto: privat)

Heinz Weixelbaum ist Schwerbehindertenvertreter

Interview von Katharina Knaut

Die Inklusion im Arbeitsleben ist noch lange nicht selbstverständlich. Viele Betriebe schrecken nach wie vor davor zurück, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Heinz Weixelbaum, gewählter Schwerbehindertenvertreter der Sparkasse Fürstenfeldbruck , erklärt, wo er Nachholbedarf sieht.

SZ: Wofür sind Sie als Schwerbehindertenvertreter zuständig?

Heinz Weixelbaum: Die Aufgabenbereiche sind im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben. Vor allem vertreten wir die Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Menschen mit Schwerbehinderung müssen dem Vorgesetzten über die genaue Art der Erkrankung keine Auskunft geben. Uns gegenüber können sie sich aber öffnen, wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn dann Probleme auftreten, wissen wir die Hintergründe, und können den Schwerbehinderten besser vertreten. Außerdem sind wir bei Bewerbungsgesprächen dabei, um sicherzustellen, dass es keine Benachteiligung gibt. Ganz wichtig ist auch die Sicherung des Arbeitsverhältnisses, falls Schwierigkeiten im Laufe der Beschäftigung auftritt.

Müssen Sie für Integration zu kämpfen?

Die Einstellung von Behinderten ist nicht selbstverständlich, manche Arbeitgeber lehnen es grundsätzlich ab. Bei der Sparkasse ist man da ganz offen. Ich kenne aber auch andere Schwerbehindertenvertreter, die wirklich zu kämpfen haben.

Aber es gibt doch eine Mindestbeschäftigungsquote, die Firmen ab einer bestimmten Größe erfüllen müssen?

Ja, sie greift, wenn der Betrieb mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt. Dann müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt sein. Erfüllt die Firma die Quote nicht, werden monatlich pro fehlenden Arbeitsplatz Ausgleichszahlungen von 125 Euro, 220 Euro oder 320 Euro fällig. Die Höhe hängt davon ab, zu wie viel Prozent die Einstellungsquote erfüllt ist.

Wird sie von den Firmen im Landkreis erfüllt?

Die Quote der Sparkasse liegt bei fast neun Prozent. Aber ich kenne auch Betriebe, die lieber Ausgleichszahlungen leisten. Es steht und fällt mit der Leitung.

Was hindert Betriebe daran, Schwerbehinderte einzustellen?

Der erweiterte Kündigungsschutz schreckt viele ab. Meistens ist das dann nur die halbe Wahrheit, aber es recherchiert dann auch niemand genauer nach.

Was kann der Gesetzgeber Ihrer Meinung nach tun, damit Inklusion in Betrieben besser gelingt?

Eine Wirksamkeitsklausel für Schwerbehindertenvertreter im neuen Bundesteilhabegesetz würde helfen. Bisher ist lediglich festgelegt, dass der Arbeitgeber bei Maßnahmen, die einen Schwerbehinderten betreffen, einen Vertreter konsultieren muss. Geschieht dies nicht, gibt es keine rechtlichen Konsequenzen und die Maßnahme ist dennoch wirksam. Es wäre besser, wenn die Maßnahmen erst nach Konsultation wirksam werden können.

Glauben Sie, dass Inklusion im Arbeitsleben selbstverständlich werden kann?

Ich halte es für möglich, es ist aber noch viel zu tun. Es gibt da einen Spruch von Hubert Hüppe, dem ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

© SZ vom 07.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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