Nazivergleiche:Falsche Rücksichtnahme

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Die Unmutsäußerung eines Mitglieds über die 3-G-Regel hat der Gröbenzeller Gemeinderat missbilligt. Das Mitglied nicht beim Namen genannt zu haben, war falsch

Kommentar von Gerhard Eisenkolb

Der Nazivergleich von Claus Donath ist nicht hinnehmbar. Er steht für eine beispiellose Provokation eines Kommunalpolitikers im Landkreis, der die Nazidiktatur geschichtsvergessen verharmlost und signalisiert, wie sehr er notwendige Vorsichtsmaßnahmen in einer Pandemie verachtet. Drückt ein Gemeinderat in Wahrnehmung seines Mandats seine Missachtung einer Anordnung wie der 3-G-Regel so aus, wie staatsfeindliche Querdenker, tut er dies nicht als Privatperson, sondern als Mandatsträger. Und damit als öffentliche Person, die Verantwortung für die Gemeinde trägt und in besonderer Weise der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sein müsste. Wie kann jemand glaubhaft über Orts- oder Baurecht befinden, wenn er sich selbst nicht an gemeindliche Vorgaben gebunden fühlt? Daher ist es für die Öffentlichkeit wichtig zu wissen, wer so etwas sagt und wie es gesagt wurde.

Zugegeben, es muss nicht jeder das Impfen befürworten. Aber auch für die freie Meinungsäußerung von Impfskeptikern gibt es Grenzen. Wird nun wie im Gemeinderat über den Urheber des unsäglichen Vergleichs rücksichtsvoll der Mantel der Anonymität ausgebreitet, um den guten Ruf der Gemeinde zu wahren, ist das unangebracht. Dieses Verhalten ist falsch, weil dadurch andere Gemeinderatsmitglieder in falschen Verdacht geraten. Zudem löste den Schaden, den es angeblich zu verhindern gilt, ja die provozierende Äußerung aus. Deshalb kann es nur darum gehen, eine Wiederholung zu verhindern, also Grenzen zu setzen. Aber selbst das geschah nur halbherzig. Bewahrte man doch den Gemeinderatskollegen unter dem Schutz seiner Anonymität davor, sich selbst zu seinen Beweggründen zu äußern und zu entschuldigen. Ihm das zu ersparen, ist feige.

Der Dritte Bürgermeister handelte verantwortungsbewusst, als er den Nazivergleich auf die Tagesordnung setzte und die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme bat. Damit ist der Fall nicht erledigt. Noch fehlt eine Stellungnahme der UWG-Fraktion zum Verhalten ihres Mitglieds. Außerdem ist die UWG der Öffentlichkeit eine Antwort auf die Frage schuldig, ob es in der Fraktion weitere Mitglieder mit Sympathien für Impfgegner und das Gedankengut von Querdenkern gibt?

© SZ vom 22.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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