Nach Kahlschlag:Bußgeld und Nachpflanzung

Gemeinde Kottgeisering ahndet Baumfrevel nach zwei Jahren

Die Gemeinde Kottgeisering hat dem Grundeigentümer auf der Johannishöhe, der im Februar 2018 einen Kahlschlag veranstaltete, zwei Bescheide geschickt. Darin wird der Besitzer zur Zahlung eines Bußgeldes sowie einer Nachpflanzung aufgefordert. Die Bescheide seien noch im vergangenen Jahr verschickt worden. Widersprüche seien bislang nicht eingegangen, sagte Bürgermeisterin Sandra Meissner (FW) der SZ. Weiter wollte sie keine Angaben machen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Insbesondere zur Höhe des Bußgeldes schwieg die Juristin. Dazu kursiert die Angabe, es handele sich um 18 000 Euro. Das Recht gibt einen fünfstelligen Betrag jedenfalls her. In dem Bescheid sind die gefällten Bäume einzeln aufgeführt, je nach Alter, Durchmesser des Stammes und Zustand, und eingepreist. Etwa zwei Dutzend Bäume waren damals umgehauen worden, darunter etliche alte Buchen, zum Entsetzen der Nachbarn. Die Bäume waren durch den Bebauungsplan geschützt und hätten nur aufgrund einer Genehmigung gefällt werden dürfen. Der Eigentümer erklärte hinterher, er habe von dieser Bestimmung nichts gewusst, obendrein sei eine alte Eiche ziemlich morsch gewesen. Nach dem Baumfrevel brauchten die Behörden mehr als ein Jahr, um zu klären, ob das Landratsamt oder die Kommune für die Ahndung zuständig ist. Ähnliche Vorfälle sind aus Grafrath und Puchheim bekannt.

© SZ vom 03.03.2020 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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