Prozess wegen Betrugs:Mit Traumreisen geködert

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43-Jähriger wegen Betrugs zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Die Preise waren zu verlockend: Traumreisen in die Karibik und an den Persischen Golf. Und das auch noch für wenig Geld. Bis zu zwanzig Prozent billiger als bei anderen Anbietern waren die Reisen, die der 43-jährige Ralf-Peter H. aus dem westlichen Landkreis auf einer Internetplattform anbot. An diesem Donnerstag bekam er die Quittung für seine vermeintlich seriösen Reise-Geschäfte. Wegen Betrugs in 35 Fällen verurteilte ihn das Landgericht München II zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe.

Die Reisebörse von Ralf-Peter H. war auf Sand gebaut. Das Unternehmen verfügte schon bei der Gründung über kein Eigenkapital. Denn zu diesem Zeitpunkt war der 43-Jährige bereits bis über beide Ohren verschuldet. Der Gerichtsvollzieher war Stammkunde bei H.. Mit jeder Reise, die der Angeklagte im Internet verkaufte, wuchs sein Schuldenberg. Denn das Geld, das er für Buchungen bis zu neun Monate vor dem versprochenen Antritt einer Reise entgegennahm, verwendete er entweder, um Gläubiger zu bedienen, oder um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Vor vier Jahren flog der ganze Schwindel auf. Kein einziger Kunde des 43-Jährigen hatte letztlich seine Reise antreten können. Urlaube und sogar Hochzeitsreisen, für die Angestellte und Selbständige oft lange gespart und Ralf-Peter H. ihr Geld überwiesen hatten, zerplatzten wie Seifenblasen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den entstandenen Schaden in ihrer Anklage auf rund 150 000 Euro.

Nicht alle der betrogenen Kunden, die das Gericht als Zeugen vernahm, reagierten mit Nachsicht auf H.s Entschuldigungen. Mitunter nämlich tat sich der 43-Jährige schwer damit, sich zu seinen Fehlern zu bekennen. Ein Produktionsmitarbeiter aus dem Rheinland, der für knapp 3000 Euro eine Reise für zwei Personen nach Mexiko gebucht hatte, etwa sagte, er habe den Verlust des Geldes beileibe nicht leicht wegstecken können. Schließlich müsse er genau so hart wie die allermeisten anderen Menschen auch für sein Geld arbeiten. Dennoch nahm der 51-Jährige die Entschuldigung von Ralf-Peter H. an. Aussicht darauf, jemals auch nur einen Cent von seinem Geld wieder zu sehen, hat er ebenso wenig wie alle anderen von H.s Kunden.

Gegen den 43-Jährigen, der mehrfach wegen Betrugs vorbestraft ist, laufen noch drei weitere Verfahren. "Wenn Sie in ihrem Leben etwas ändern wollen, müssen Sie bei sich selbst anfangen", riet der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann dem Angeklagten. H. will in der Haft eine Therapie beginnen. "Entweder Sie schaffen es jetzt, oder nie mehr", sagte der Vorsitzende zu dem 43-Jährigen. Wegen der langen Verfahrensdauer und Überlastung des Gerichts durch andere Verfahren werden sechs Monate der verhängten Strafe als vollzogen angerechnet. Dies, so sagte Richter Ottmann, sei die Konsequenz aus der unzureichenden personellen Ausstattung der Justiz in Bayern wie auch anderswo.

© SZ vom 23.10.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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