Mitten in Germering:Bauen im Garten

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Wer für Rasenmäher und andere Gerätschaften ein Häuschen errichten will, braucht keine Genehmigung, ist aber auch nicht ganz frei

Kolumne von Andreas Ostermeier

Gartengeräte, Pflanzerde, Grassamen: Spätestens wenn im Frühjahr die Arbeiten am Grün vor der Terrasse anstehen und der erste Besuch eines Gartenmarkts unternommen ist, benötigen eine ganze Menge Utensilien Platz. Wohin mit ihnen? Am besten ins Gartenhaus. Hat man keines, dann möchte man eines. Gartenhäuser gibt es in vielen Formen und Größen, manche sind aus Glas, andere aus Holz, manche haben ein Giebeldach, andere gleichen einem Quader. Man kann sich eines kaufen, oder man baut sich selbst eines. Kann ja nicht so wild sein, so was aufzustellen, sagt man sich. Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung, daran denkt man in so einem Fall eher nicht - dauert auch viel zu lange.

Die Stadt Germering scheint denen, die so denken, Recht zu geben. Für Nebengebäude wie Garten- und Gerätehäuser schreibe die bayerische Bauordnung kein Verfahren vor, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Doch Vorsicht! Verfahrensfrei heißt nicht vorschriftsfrei. Auch in Germering nicht. So kann das Häuschen nicht an jeder Stelle im Garten errichtet werden, und freilich auch nicht in beliebiger Form und Größe. Bauherren sollten sich in jedem Fall vom Stadtbauamt beraten lassen, empfiehlt die Verwaltung - ganz wie beim Bau eines richtigen Hauses. Und auch den Nachbarn solle man fragen, empfiehlt die Stadtverwaltung, vor allem dann, wenn man das Bauwerk direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchte. Das ist zwar erlaubt, die gute Nachbarschaft könnte jedoch Schaden nehmen, wenn der Nachbar nahe am eigenen Grundstück eine Behausung für Rasenmäher und Co vorfindet.

Was die Größe des Häuschens angeht, zeigt sich die Stadt kulant: Für bis zu 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt braucht es keine Genehmigung. Für Gartengeräte, Rasenmäher, Blumenzwiebeln und ähnliches sollte dies reichen (für mehrere Fahrräder wird es eng). Doch der nächste Frühling kommt bestimmt. Und dann stellt sich eine neue Frage: Wohin mit dem Kram vom Vorjahr? Dann hilft nur aufräumen. Denn ob mit oder ohne Verfahren und Vorschriften: Ein zweites Gartenhaus erlaubt keine Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

© SZ vom 25.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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