Mitten in Fürstenfeldbruck:Regeln für die letzten Dinge

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Von der Sargbeschaffenheit bis zur Liegezeit: Auch nach dem Tod gibt es genügend Vorschriften

Kolumne von Ingrid Hügenell

Natürlich sind, wie alles andere auch, das Sterben und die letzte Ruhe in Deutschland gesetzlich geregelt. Einfach so in die Erde kommt hier niemand. Verstorbene müssen in einem Sarg oder einer Urne und auf dem Friedhof beigesetzt werden. Daneben gibt es, wie Wolfgang Hödl von der Brucker Friedhofsverwaltung erklärt, auch die Möglichkeit der Seebestattung. Dabei wird die Asche in speziellen Seeurnen, die sich innerhalb von 24 Stunden auflösen, bei einer Zeremonie dem Meer übergeben.

Die Angehörigen müssen dann kein Grab pflegen. Das geht auch, wenn man eine anonyme Bestattung wählt. Dann wird die Urne in einer Wiese auf dem Friedhof beigesetzt. Möchte jemand auf ewig durchs Weltall fliegen, sei das nur teilweise möglich, sagt Hödl. Der Verstorbene werde verbrannt, ein Teil der Asche kann ins All, ein Teil aber muss auf der Erde bleiben, oder besser: in einer Urne in der Friedhofserde.

Die deutschen Vorschriften kollidieren häufig mit den Begräbnisriten anderer Kulturen. Nur in einem einfachen Leintuch sollen etwa verstorbene Muslime ins Grab gelegt werden, ausgerichtet nach Mekka. Weil die Bestattung ohne Sarg in Bayern aber nicht erlaubt ist, lassen sich viele Muslime in ihrem Heimatland oder dem ihrer Eltern oder Großeltern beerdigen. Doch die Überführungskosten sind hoch. Es gebe immer mehr muslimische Mitbürger, die sich auf einem der städtischen Friedhöfe bestatten ließen, sagt Hödl. Bei den Waldgräbern im Waldfriedhof gibt es auch die Möglichkeit, den Leichnam korrekt nach Mekka auszurichten.

Muslimische Friedhöfe gibt es Hödl zufolge in Bayern nicht, wohl aber zum Beispiel in München muslimische Gräberfelder in einzelnen Friedhöfen. Andere Bundesländer haben die Sargpflicht bereits abgeschafft. Muslime, die sich in Deutschland beisetzen lassen wollen, und ihre Angehörigen müssen trotzdem immer Kompromisse eingehen, auch bei der Zeit, die bis zur Beerdigung vergeht. In Deutschland müssen zwischen Tod und Beerdigung mindestens 48 Stunden verstreichen, muslimische Verstorbene sollen aber eigentlich binnen 24 Stunden beigesetzt werden. Wenn Muslime in Fürstenfeldbruck beerdiget werden, bringen die Familien ihren eigenen Geistlichen mit, berichtet Hödl. So handhaben es auch die Angehörigen von Verstorbenen, die beispielsweise aus Thailand oder Japan kommen. Wer keiner Glaubensgemeinschaft angehört, kann einen weltlichen Beerdigungsredner engagieren. "Der hält dann die Trauerfeier, das ist überhaupt kein Problem", sagt Hödl.

Für den Sarg selbst gelten selbstverständlich auch Vorschriften. Er soll aus unbehandeltem Vollholz sein, das sich schnell zersetzt, die Griffe dürfen aus Metall bestehen. Selbst bemalen dürfe man den Sarg durchaus, sagt Hödl. "Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt."

Wie lange die sterblichen Überreste mindestens in der Erde bleiben, ist für jeden Friedhof unterschiedlich und hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Am Waldfriedhof sind es zehn Jahre, im Stadtfriedhof 20. Dann sind von dem Toten nur noch die Knochen übrig. Längere Liegezeiten kann man vereinbaren.

© SZ vom 31.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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