Mitten in Fürstenfeldbruck:Im Regelwirrwarr der Pandemie

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Allgemeinverfügungen, Amtsblätter und sonstige Vorgaben: Wer behält den Überblick?

Kolumne von Andreas Ostermeier

Das Coronavirus ist ein recht stupides Wesen. Seine Verbreitung unter den Menschen führt jedoch zu etlichen Erkenntnissen. Wer hat sich vor der Pandemie schon mit dem Amtsblatt des Landkreises befasst oder den Begriff der Allgemeinverfügung gekannt? Nun, diese Dinge gibt es nicht nur, sie haben auch Auswirkungen auf den Alltag. Und in dem herrschte und herrscht große Verwirrung wegen der vielen sich dauernd ändernden Regeln, nach denen man anderen begegnen/nicht begegnen, einkaufen/nicht einkaufen, sich testen/nicht testen lassen darf, soll oder gar muss. Zudem bestand und besteht eine Regel-Hierarchie mit allgemeinen Vorschriften wie Abstandhalten, Hygiene, Alltagsmaske, und Vor-Ort-Regeln, wie es das Maskengebot in bestimmten Straßen von Fürstenfeldbruck gewesen ist.

Die immer neuen Regelungen, ausgelöst durch die Verbreitung des Virus, wirkten verwirrend. Doch das Sinken der Inzidenzzahlen und die Lockerungen führen nicht automatisch zur Entwirrung. Denn für jede Lockerung gibt es ein bürokratisches Prozedere. So ließ die Maskenpflicht Passanten in den Einkaufsstraßen der Kreisstadt sechs Monate lang schwerer Luft kriegen - und dann war die Regel einfach weg, in Luft aufgelöst. Ohne Allgemeinverfügung oder Pressemitteilung. Einfach so. Abgelaufen wie ein Joghurt, der zu lange im Kühlfach stand. Anders sah es dagegen mit der Testpflicht für einen Museumsbesuch aus. Deren Ende war dem Landratsamt ein Amtsblatt wert, in dem man die Aufhebung der Testpflicht nachlesen kann. Weitere Lockerungen fanden allerdings in das Amtsblatt keinen Eingang, obwohl auch sie durch die guten Inzidenzzahlen - an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert 50 - möglich geworden waren. Doch einem Ende der Testpflicht für den Besuch von Kinos, Theatern, Fitness-Studios oder Außengastronomie müssen erst Gesundheitsministerium und Regierung von Oberbayern zustimmen. Und die beiden Behörden haben ein über die Fünf-Tage-Regel hinausgehendes Sicherheitsbedürfnis. Sie wollen sehen, dass der niedrige Inzidenzwert auch an einem sechsten Tag erreicht wird. Erst dann stimmen sie einer Lockerung zu.

So kam es, dass es in der abgelaufenen Woche - trotz wenig veränderter Corona-Zahlen - gleich drei Tage des Lockerns gab. Am Dienstag fiel die Maskenpflicht, am Mittwoch der Museumstest und am Donnerstag fielen die meisten anderen Testpflichten. Und damit kein Ende: Seit diesem Samstag gilt, dass sich wieder mehr Personen privat treffen dürfen.

© SZ vom 29.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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