Mitten in Fürstenfeldbruck:Dürre Worte mit Zündstoff

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Die Brucker Feuerwehr kann ihrer gesetzlichen Pflicht, in zehn Minuten am Einsatzort zu sein, nicht mehr nachkommen. Für die Regierung von Oberbayern scheint das kein Problem zu sein

Von Stefan Salger

Behörden und Juristen bedienen sich selten brillanter Sprachakrobatik. Meist widmen sie sich in minimalistischer Manier und in dürren Worten Paragrafen, Absätzen sowie Spiegelstrichen und kommen ganz gut ohne Pointen und Schenkelklopfer durchs Leben. Stadtjurist Christian Kieser kann jüngst in einem Fachausschuss des Brucker Stadtrats aber mit einer richtig originellen Pointe aufwarten. Zunächst geht es natürlich wie gewohnt um trockene Materie: Nachdem die Fliegerhorstfeuerwehr dem Brucker Standort Adieu gesagt hatte, lässt die Stadt gerichtlich klären, wer verantwortlich ist, wenn es nun im Fliegerhorst oder sogar in der benachbarten Asyl-Erstaufnahmestelle brennt und es die Brucker Feuerwehr nicht innerhalb der Zehn-Minuten-Hilfsfrist schafft, den Einsatzort zu erreichen. Sie will auf diese Weise künftigen Schadenersatzforderungen vorbeugen, vor allem aber auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen.

Eine "negative Feststellungsklage" wurde bereits gegen den Bund eingereicht, eine weitere Klage gegen die für die Erstaufnahmestelle zuständige Regierung von Oberbayern vorbereitet. Zuvor hatte die Stadt den Bezirk mit Hinweis auf die weit entfernt stationierte Brucker Feuerwehr natürlich höflich ersucht, sich mit Blick auf "Art. 15 Abs. 2 Satz 2 BayFwG" doch bitteschön mit einer eigenen Werksfeuerwehr um den Brandschutz zu kümmern. Schließlich sind dort zurzeit 800 Flüchtlinge auf recht engem Raum untergebracht - und in den nächsten Monaten könnten es bis zu 1600 sein. Menschen von überall her bringen ihre eigenen Sitten und Gebräuche mit. In anderen Unterkünften soll es schon mal vorgekommen sein, dass jemand in geschlossenen Räumen ein heimeliges Lagerfeuer entzündet oder auch mal den Topf auf einer Herdplatte vergessen hat.

Die Regierung jedenfalls lehnte das Ersuchen der Stadt ebenso höflich ab. Wir zitieren die originellste Textpassage der Begründung: "Erstaufnahmestellen (EAE) zählen regelmäßig nicht zu Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind bzw. in der bei einem Schadensfall viele Menschen gefährdet werden." Einfach stringent. Und auch ohne Wortakrobatik und in so wunderbar dürren Worten ziemlich lustig.

© SZ vom 14.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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