Mitten in Eichenau:Praktikabler Wildwuchs

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Die Wahlplakatierung bleibt unverändert

Kolumne von Erich C. Setzwein

Wenn es Sommer wird in Eichenau, können sich einige Bürger wieder aufregen. Weniger über Grillrauchschwaden - die gibt es ja inzwischen ganzjährig -, sondern über die vielen Plakatständer mit Wahlwerbung. Denn der bis dahin ein paar Monate amtierende Ministerpräsident Markus Söder will dann auch die Legitimierung durchs Volk haben, und so wird die CSU die Straßenränder und Lichtmasten mit dem Konterfei des Franken und dem örtlichen Kandidaten schmücken. Auch dafür gibt es Regeln. Die Plakatierungsverordnung und Anschlagtafelbenutzungssatzung (PVO) ist manchen Eichenauern anscheinend zu lasch, sie fühlten sich durch die Anzahl und Aufstellungsorte der Wahlplakate gestört und wollten über die CSU erreichen, dass es geordneter abläuft. Dazu müsste die Plakatierungsverordnung geändert werden, ein entsprechender Antrag der CSU-Fraktion ging beim Bürgermeister auch ein.

Nun ist die CSU für dieses Thema aber nicht unbedingt die geeignete Antragstellerin, wie sich in der teils hitzig geführten Debatte seit Bekanntwerden des Antrags herausstellte. Die SPD wirft ihr vor, viel früher als erlaubt die Bundestagsplakate an allen strategischen Stellen aufgestellt zu haben, sodass für die anderen Parteien nur noch die Nebenschauplätze blieben. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass die CSU zur Begründung ihres Antrags, die Wahlwerbung nur noch auf eigens dafür aufgestellten Plakattafeln zuzulassen, ein Beispielfoto aus dem Landkreis München beigelegt hatte. Auf jener Tafel hat ein Dutzend Plakate im gängigen Wahl-Format Din A 1 Platz. Nur auf einem ist SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz zu sehen, nur eines hat die FDP geklebt, immerhin die Linke traute sich, zwei Plakate dort anzuschlagen. Die CSU belegte mit einem breit grinsenden Florian Hahn auf drei Plakaten eine halbe Tafelhälfte. Als Beispiel gar nicht gut für Chancengleichheit in der Demokratie.

Dass die Mehrheit im Gemeinderat dagegen war, die Satzung zu ändern, hatte aber weniger mit der CSU als mit der hohen Formulierungskunst der Verwaltung zu tun, die darauf hinwies: "Die bisherige Vorgehensweise der Wahlwerbung im Rahmen der PVO hat sich als Wildwuchs, dennoch für die Wahlen als praktikabel herausgestellt."

© SZ vom 02.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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