Mahnung des Verkehrsministeriums:Bruck darf nicht bunt werden

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Färbt die Stadt Radstreifen ein, riskiert sie staatliche Zuschüsse

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Kaum hat sich die Stadt dazu entschieden, Radwege und Radschutzstreifen künftig durchgehend rot zu markieren, kommt auch schon der erste ordentliche Dämpfer: Das Bayerische Verkehrsministerium droht mit dem Entzug von Fördergeldern. Deshalb ist nun völlig offen, ob beim Umbau einer Straße im Südwesten der Stadt erstmals tief in den Farbtopf gegriffen werden kann.

Der Verkehrsausschuss stellte am Dienstag zwar mit großer Mehrheit die Weichen für den grundsätzlichen Ausbau des Sulzbogens nebst Abmarkierung von Radschutzstreifen zwischen dem Kreisverkehr am Kurt-Huber-Ring und Am Pöglschlag sowie für die Beantragung von Fördermitteln, bevor die Frist Anfang September verstreicht. Er widerrief aber aus formalen Gründen den im April gefassten Beschluss, die Radstreifen durchgehend rot zu markieren. Gleichwohl soll eine Expertenrunde nun ausloten, welchen Spielraum es für eine farbliche Gestaltung der Schutzstreifen gibt. Diesem Runden Tisch sollen neben den Fachreferenten des Stadtrats auch Vertreter der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen(AGFK) sowie der zuständigen Ministerien und der Regierung von Oberbayern angehören.

In ihrem Schreiben vertritt das Bayerische Verkehrsministerium die Auffassung, dass "Roteinfärbungen aus Sicherheitsgründen nur an besonderen Konfliktbereichen wie zum Beispiel an Knotenpunkten oder an gekennzeichneten Vorfahrtsstraßen vorgesehen werden dürfen". Außerhalb dieser Bereiche seien sie "deshalb unzulässig und nicht mit den technischen Regelwerken vereinbar". Zuschüsse würden nur für "bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Vorhaben" gewährt. Für die Umgestaltung des Sulzbogens wäre das bei einer Rotfärbung der Radstreifen mithin nicht der Fall - die Fördermittel für das gesamte Straßenausbauprojekt stünden damit auf der Kippe.

Eine durchgehenden Rotfärbung gegenüber sehr kritisch geäußert hatte sich auch bislang schon Ordnungsamtschefin Birgit Thron. Sie hatte wiederholt betont, eine "Anordnung" der Rotfärbung sei rechtswidrig. Unklar ist, ob die Stadt auf jene formale Anordnung verzichten kann, im Zuge der späteren Detailplanungen dann aber auf eigene Kosten die Farbe aufbringen könnte - ohne in die Gefahr zu geraten, die Zuschüsse für den Straßenausbau zurückzahlen zu müssen. Verkehrsreferent Mirko Pötzsch (SPD) sieht durchaus Spielraum und nennt Städte wie Erlangen als Beispiel für durchgehend rot markierte Radwege und Radschutzstreifen. Ähnlich sieht das Alexa Zierl (Die Partei und Frei), die an der Rechtsgrundlage für eine strikt auf Gefahrenbereiche beschränkte Einfärbung zweifelt. Bestärkt sieht sie sich durch frühere Äußerungen des Bayerischen Verkehrsministeriums, das in der SZ erklärt hatte, man stelle es den Kommunen anheim, wie diese es mit Einfärbungen halten - entscheiden dürften die zuständigen Straßenbaubehörden. Zierl will an der Einfärbung letztlich festhalten - zunächst möglicherweise im Zuge eines Pilotprojekts, das nach zwei Jahren evaluiert wird. Bewähre sich die durchgehende Einfärbung am Sulzbogen nicht, könne man die Farbe notfalls wieder entfernen.

© SZ vom 12.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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