Landsberied:Landkreis darf Container aufstellen

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Eingeschossig wie hier in der Brucker Hasenheide soll das Container-Gebäude für Asylbewerber in Landsberied entstehen. (Foto: Günther Reger)

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Bau der Asyl-Unterkunft ab

Von Stefan Salger, Landsberied

Der Landkreis darf Wohncontainer für 34 Asylbewerber neben den Stockbahnen des Landsberieder Sportgeländes, unweit der Dorfwirtschaft, aufstellen. Wie nun bekannt wurde, hat das Münchner Verwaltungsgericht am Freitag einen Eilantrag von sechs Klägern abgewiesen, den Bau so lange auszusetzen, bis ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit der vom Landkreis erteilten Baugenehmigung gefallen ist. Experten werten dies als deutlichen Hinweis auf den Ausgang des Hauptverfahrens.

Die Gemeinde darf somit die bereits angelaufenen Erdarbeiten fortsetzen. Das Landratsamt rechnet mit einem Bezug der Container Ende September. Die von den Nachbarn beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kündigte am Dienstag an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Der Landsberieder Gemeinderat hatte den Bau der eingeschossigen Anlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück an der Römerstraße mit großer Mehrheit bewilligt, nachdem er zuvor gegen ein Grundstück im Gewerbegebiet votiert hatte. In der Gemeinde regte sich bereits im vergangenen Herbst erster Widerstand. Einige der 250 Landsberieder, die im September zu einer Informationsveranstaltung gekommen waren, äußerten Vorbehalte gegen die Zahl der unterzubringenden Menschen. Denn diese überschritt den vom Landkreis errechneten Anteil von 25 Asylbewerbern. Wegen des anhaltenden Flüchtlingsstroms wurde der von Landsberied aufzunehmende Anteil mittlerweile aber auf 38 Personen nach oben korrigiert.

Anfang Juni klagten dann sechs Nachbarn gegen die bis zum 1. November 2020 befristete Baugenehmigung des Landrats-amts. Sie pochen auf einen Gebietserhaltungsanspruch und sehen den Charakter des dörflichen Umfelds durch die Container in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.

Gleichzeitig beantragten die Nachbarn beim Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Damit sollte verhindert werden, dass der Landkreis vollendete Tatsachen schafft.

Im Beschluss vom vergangenen Freitag lehnt das Bayerische Verwaltungsgericht diesen Eilantrag ab und begründet das damit, dass die Klagen aller Antragsteller nach summarischer Prüfung voraussichtlich in keinem Fall Erfolg haben werden. In einer Mitteilung zeigt sich das beklagte Landratsamt zufrieden: Die Baugenehmigung verletze nach Auffassung des Gerichts wohl keinen der Nachbarn in seinen Rechten. Insbesondere verstoße die Baugenehmigung nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die Abstandsflächen seien eingehalten und die erdgeschossige Anlage habe trotz der Länge von 36 Metern keine erdrückende Wirkung. Auch die wohnähnliche Nutzung verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Wann ein endgültiges Urteil gefällt wird, ist noch nicht abzusehen. Sollte es überraschenderweise im Sinne der Kläger ausfallen, müsste der Landkreis die Container wieder entfernen. "Wir bauen auf eigenes Risiko", räumte am Dienstag auch Ines Roellecke, Sprecherin des Landratsamts, ein. Gleichwohl geht die Kreisbehörde davon aus, dass auch die Klage gegen die Baugenehmigung abgeschmettert wird. Das freilich sieht Rechtsanwalt Bernd Tremml anders - das Urteil sei "nicht überzeugend". Seine Mandanten haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Und der Münchner Anwalt hat ihnen dies auch bereits empfohlen.

Bürgermeisterin Andrea Schweitzer (Freie Wähler Einigkeit) war am Dienstag nicht zu erreichen, ihr Stellvertreter Hubert Ficker (CSU-Wählerdorfgemeinschaft) sieht die Gemeinde in ihrem Kurs bestätigt. "Ich bin froh, dass die Klage abgewiesen wurde." Die Wohncontainer am Sportgelände seien für Landsberied die verträglichste Lösung.

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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