Kreuzlinger Feld:Jetzt bleibt nur der Bürgerentscheid

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Es gibt ein nicht geringes Unbehagen an dem Bauvorhaben. Darüber sollte abgestimmt werden

Kommentar von Andreas Ostermeier

Dass Juristen sich nicht einig sind, das kommt öfter vor. Dennoch erstaunt die Eindeutigkeit, mit der der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Argumente der Stadt Germering gegen das Bürgerbegehren zum Kreuzlinger Feld zerpflückt hat. Denn sowohl an der Fragestellung wie auch an der Begründung des Bürgerbegehrens finden die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nichts auszusetzen. Ihre Beurteilung steht in einem klaren Gegensatz zur rechtlichen Einschätzung der Kanzlei, die das Bürgerbegehren für die Stadt beurteilt und dessen Ablehnung empfohlen hat. Nach dem deutlichen Spruch der Verwaltungsrichter sollte das juristische Hin und Her ein Ende haben, der Stadtrat sollte das Bürgerbegehren zulassen und der Germeringer Einwohnerschaft die Abstimmung über die vorliegenden Planungen zur Bebauung des Areals im Westen der Stadt ermöglichen.

Es ist jetzt Zeit, dass der Stadtrat den Weg zu einer politischen Entscheidung einschlägt. Dabei kann er, wenn das eine Mehrheit für richtig findet, der Forderung der Initiative "Lebenswertes Germering" auch ein Ratsbegehren entgegenstellen. Dieses könnte um die Zustimmung der Wählerinnen und Wähler zu den Planungen für das Kreuzlinger Feld werben. Zur Wahl stünden dann zwei Entscheidungstexte. Freilich wäre es auch möglich, auf eine endgültige gerichtliche Entscheidung zu warten. Das wäre aber ganz und gar falsch. Denn eine solche Entscheidung kann dauern. Und eine juristische Auseinandersetzung über eine politische Angelegenheit hat immer einen faden Beigeschmack.

Die Bürgerbeteiligung ist eine wichtige Sache. Knapp 3000 Unterschriften haben die Initiatoren des Begehrens gesammelt. Das heißt: Es gibt ein nicht geringes Unbehagen an dem Bauvorhaben. Dieses Unbehagen mag sich neben den konkreten Planungen auch auf den Zuzugsdruck und eine weiter wachsende Verkehrsbelastung im Allgemeinen beziehen. Ein Bürgerentscheid ist aber auch in diesem Zusammenhang richtig, die Stadträte erhalten durch ihn zusätzlich ein Meinungsbild der Bevölkerung zur weiteren Stadtentwicklung.

© SZ vom 27.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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