Kottgeisering:Der nächste Bürgerentscheid

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Mitte Juli stimmen die Kottgeisinger darüber ab, ob sich eine Discounter-Filiale in einem Landschaftsschutzgebiet ansiedeln darf. Der Grundstücksbesitzer hatte genügend Unterstützer gefunden

Von Manfred Amann, Kottgeisering

Am Sonntag, 17. Juli, werden die Bürger von Kottgeisering zur Wahlurne gebeten, um darüber abzustimmen, ob zwischen dem Hauptort und der Kreuzackersiedlung im Landschaftsschutzgebiet an der Grafrather Straße eine Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs geschaffen werden soll. Der Gemeinderat hat das federführend von Friedrich Drexler angestrengte Bürgerbegehren "Einkaufen in Kottgeisering" einstimmig für zulässig erklärt, so dass einem Bürgerentscheid nichts mehr im Wege steht.

Es habe im Zuge der Prüfung zwar Bedenken gegeben, dass die Fragestellung nicht eindeutig und umfassend genug formuliert sei, da ein Hinweis darauf fehle, dass das ins Auge gefasste Grundstück im Lanschaftsschutzgebiet lliege, erläuterte Bürgermeisterin Sandra Meißner. Aber da noch ausreichend Zeit bleibe, in der sich die Bürger umfassend informieren können, sollte man die demokratische Möglichkeit der direkten Bürgerbefragung zulassen. Ob die Gemeinde zur Wahrung ihrer Interessen ein Ratsbegehren dagegenstellen sollte, wie Meißner anführte, ist noch nicht ausdiskutiert. Die Frage beim wird lauten: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle zulässigen bauleitplanerischen und baurechtlichen Maßnahmen ergreift, um zwischen dem Ortskern und der Kreuzackersiedlung nord-westlich der Kreisstraße FFB 5 auf Flurnummer 1340 "Griesbründl" einen Lebensmitteldiscounter anzusiedeln?"

Drexler, der Eigentümer des besagten Grundstückes ist, hatte mit 180 Unterschriften das Begehren beantragt, zwei davon waren ungültig. Das erforderliche Quorum von 126 (zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger) wurde dadurch jedoch mehr als erfüllt. "Ich habe viel positive Resonanz erfahren, in kurzer Zeit seien die Unterschriften gesammelt gewesen", sagte Drexler zur SZ. Besonders junge Familien mit Kindern aber auch ältere Menschen hätten ihn dazu ermuntert, das Begehren einzuleiten, obwohl sich der Gemeinderat zuvor schon mehrheitlich gegen einen Eingriff ins Schutzgebiet zugunsten einer Netto-Filiale ausgesprochen hatte.

Zur Vorgeschichte: Wie Drexler erzählt, sei er vor geraumer Zeit eher zufällig mit Netto-Mitarbeitern in Kontakt gekommen, die im Ort auf der Suche nach einem Grundstück waren. Man habe sich dann auf den im Bürgerentscheid nun angestrebten Standort geeinigt. Dieser sei aber vom Gemeinderat hauptsächlich wegen seiner Lage abgelehnt worden. Da Netto jedoch auf diesem einen Standort bestehe, sei eine Ansiedlung an anderer Stelle nicht möglich gewesen. Weil es um die Nahversorgung in Kottgeisering gar nicht mehr gut bestellt sei, seit der kleine Laden und die Metzgerei vor einiger Zeit geschlossen haben, hatte die Gemeinde die Gründung eines genossenschaftlich geführten Dorfladens angedacht. Nach einem Impulsvortrag war dann beschlossen worden, eine Umfrage über das Kaufverhalten der Bürger zu starten, um davon den Bedarf und auch die Bereitschaft zum Kauf von Anteilen ableiten zu können. Aufgrund der Zulassung des Bürgerbegehrens könne die Umfrage zumindest vorerst verschoben werden, sagte die Rathauschefin. Überdies machte Meißner deutlich, dass auch bei einem positiven Ausgang nicht zwangsläufig Sicherheit bestehe, dass an dieser Stelle ein Markt errichtet werden könne. Erst müsse die Gemeinde die Herausnahme des Grundstückes aus Schutzgebiet beantragen und der Kreistag diese auch genehmigen. Dies sei sicher kein einfacher Weg. Man müsse bedenken, dass durch den Eingriff in die freie und das Ortsbild prägende Landschaft der Hauptort und die Kreuzackersiedlung näher zusammenrücken. Die Frage sei letztlich: "Was ist uns wichtiger, die Bewahrung des Landschaftsschutzgebietes oder die Nahversorgung", befand die Bürgermeisterin. "Falls die Bürger dort einen Markt wollen, schaffen wir im Prinzip im Schutzgebiet und zwischen den Ortseilen eine Art Gewerbegebiet."

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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