Kommentar:Vorstand in Erklärungsnot

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Das neue Sparkassen-Gutachten schafft etwas, was bisher zu kurz kam: mehr Transparenz

Von Gerhard Eisenkolb

Das Gutachten eines Ordinarius für Betriebswirtschaft und Bankbetriebslehre kann den Brucker Sparkassenvorstand in Erklärungsnot bringen. Deckt seine Analyse doch einige Schwächen auf, die erklären könnten, warum die Füstenfeldbrucker Bank seit Jahren gar so hartnäckig nach Fusionspartnern Ausschau hält. Und die Expertise könnte die im Stadtrat und im Kreistag bisher höchstens in Ansätzen geführte Debatte zur Fusion mit den Geldinstituten in Dachau und Landsberg befeuern. Aber auch der Verwaltungsrat der Sparkasse kommt kaum noch darum herum, die Ergebnisse des Gutachtens in seine Überlegungen einzubeziehen. Immerhin ist der Verwaltungsrat, an dessen Spitze der Brucker OB und der Landrat stehen, Oberboss des Vorstands und damit ein zentrales Kontroll- und Steuerungsinstrument der Sparkasse. Das Gutachten schafft etwas, was bisher zu kurz kam: mehr Transparenz. Zudem stellt sich die Frage, warum weder Stadtrat noch Kreistag auf die Idee kamen, externen Rat einzuholen, statt sich nur auf einseitige, die Situation beschönigende Informationen ihres Vorstands und des Sparkassenverbands zu verlassen.

Martin Runge erkannte die Brisanz des Themas. Er nutzt nun nur die Chance, im Zusammenhang mit der Fusionsfrage eine Grundsatzdiskussion zum Sinn und Zweck der Sparkasse zu führen und Dinge anzusprechen, auf die bisher Antworten verweigert wurden. Wie notwendig diese Debatte ist, zeigt der Punkt Gewinnausschüttung an Kreisstadt und Landkreis. Der Vorstand und ein gutgläubiger Verwaltungsrat können nun nicht mehr darauf verweisen, sie könnten keine Überschüsse abführen, weil das Geld gebraucht wird, um über das nötige, von der Bankenaufsicht geforderte Eigenkapital zu verfügen. Es war ein großes Rätsel, warum just die so selbstbewusste Sparkasse als Platzhirsch unter den Geldinstituten im Landkreis im Unterschied zu anderen ihren gesamten Gewinn benötigte, um die eigene Position zu stärken. Bedenklich stimmt der Vorwurf des Gutachters, eine Reihe von Jahresabschlüssen seien wegen Zuweisungen zum Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken unrichtig und unwirksam.

© SZ vom 20.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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